Deutschland herrscht vereinigungstheorie wie sieht anderen ländern aus

Das: "Anderen etwas aufzwingen oder wenigstens vorschreiben wollen", wie es im heutigen z.B. Strafrecht gang und gebe ist, ist schon eine rechte Plage. Gewährleistet es doch, schon alleine, wegen der Individualität der Entscheidung, eine ungleiche Behandlung von Menschen und bewirkt ebenfalls, dass recht viele Personen, meist wegen der "Feilscherei", Brot und Arbeit haben! Verfolgung, Bewertung und Sanktion, als die drei Hauptpfeiler, dürften eigentlich nicht aufweichbar sein. Um gerecht zu sein, müsste z.B. folgenden zwingend gelten: Jederman ist definitiv und vollkommen unschuldig, bis ihm zweifelsfrei und eindeutig die Verletzung eines rechlich geschützten Gutes nachgewiesen ist. Bis zum eindeutigen Nachweis/Beweis und dem dazu notwendigen Richterspruch, der dies feststellt, ist ein Verdächtigter/Beschuldigter vollkommen unschuldig. Bestehen Zweifel daran, bzw, konnte ihm die Tat nicht zu 100% nachgewiesen werden, ist immer zuGunsten des Beschuldigten/Angeklagten zu entscheiden und er ist als vollkommen unschuldig zu entlassen und für evtl. trotzdem erlittene Ungemach und entstandenen persönlichen, auch künftigen Schaden in ausreichendem Maße zu entschädigen. Eine sog. "Unschuldsvermutung" ist Unrecht, da man bis zur Verurteilung unschuldig ist Alle, mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen beauftragten Behörden und Institutionen haben , die von ihnen zu prüfenden Sachverhaltesowahl in belastender, als auch in entlastender Hinsicht und zwar unvoreingenommen zu prüfen. Die objektive und die subjektive Seite des, zur Last gelegten Verhaltens, sind in ausreichendem Maße zu berücksichtigen! Diese Pflicht gilt ebenso für ermittelnde und staatsanwaltliche Tätigkeit, wie für die Tätigkeit von Richtern. Eine geschützte Rechtsnorm ist eindeutig zu definieren und es ist festzulegen, welche abstrakten Handlungen , diese Rechtsnorm verletzen. Wird durch die Tat eine eindeutig notwendige Alternative nicht verletzt, ist davon auszugehen, das das jeweilige geschützte Rechtsverhältnis nicht verletzt wurde, der Beschuldigte letztlich unschuldig ist, nicht "mangels Beweisen", sondern tatsächlich unschuldig. Diese Bezeichnungen: "Mangels Beweisen" oder "Unschuldsvermutung" unterstellen immer, dass der Verdächtigte doch ein Schweinehund ist! Und das alleine, ist schon eine absolute Beleidigung und gehört mit hohen Strafen belegt

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In Deutschland herrscht die Vereinigungstheorie, wie sieht das in anderen Ländern aus?

es gibt über 200 länder. vllt ewtwas genauer?


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