Definition verjährung unterschied zwischen neubeginn hemmung
Für Deutschland steht im BGB:
"§ 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein."
Es folgenden weiter Paragraphen, die sich mit der Hemmung und den Folgen befassen.
Die Hemmung ist praktisch eine Auszeit. Bei Neubeginn beginnt die Frist von vorn
Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos