Definition vergnügungsstätte baurecht abgrenzung schank speisewirtschaft

Das Baurecht kennt keine Vergnügungsstätten. Es kennt z.B. 7. Versammlungsstätten a im Freien mit Szenenflächen und Freisportanlagen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1 000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht, 8. Freizeit- und Vergnügungsparks, Beispiel und Nummerierung aus § 2 LBauO M-V. Worum geht es denn konkret? Bei einer Diskothek handelt es sich meistens um eine Versammlungsstätte mit entsprechend "harten" Anforderungen. Das schließt aber nicht aus, dass für den Gastronomieteil insbesondere auch die hygienischen Anforderungen an Gaststätte zu erfülle sind.

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Definition Vergnügungsstätte im Baurecht; Abgrenzung zu Schank- und Speisewirtschaft