Definition tierleid abgrenzung schmerz
Tierleid wird von Tierschützern und Tierrechtlern vielfach verwendet
als feststehender Ausdruck.
Ist sogar rechtlich definiert:
Unterschied zur Tierquälerei:
keine Schmerzen zufügen
genaueres siehe unten
Zentrale Grundlage im ethisch ausgerichteten Tierschutzgesetz ist der Begriff des Leidens. Der Straftatbestand des §17 Nr.2b TierSchG ist durch eine Tierhaltungsform dann erfüllt, wenn der Nachweis geführt werden kann, daß den Tieren entweder erhebliche Schmerzen oder erhebliche Leiden zugefügt werden
Nach einer Definition des Bundesgerichtshofs sind Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes alle nicht vom Begriff des Schmerzes umfaßten Beeinträchtigungen von Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern
siehe: animal suffering > Tierleid
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