Ddr unterschied bezahlung kindkrankzeiten zwischen verheiratet ledig geschieden

Nicht, daß mir das aufgefallen wäre. Krank war krank und wurde auch bei 'Kind krank' nicht unterschieden. Ausnahme war bei Arbeits- und Wegeunfall. Da gab es weiterhin 100%-Lohn, aber ohne die üblichen Zuschläge.

2 Antworten zur Frage

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Gab es in der DDR einen Unterschied bei der Bezahlung von Kindkrankzeiten zwischen Verheiratet/Ledig/Geschieden?

Es sollte auf dieser Plattform nur der Kommentare abgeben, der die Antwort 100%ig kennt.
Mittlerweile habe ich recheriert und die Antwort gefunden:
"Seit 1967 gab es die Möglichkeit für alleinerziehende Mütter, auch im Fall längerer Krankheit des Kindes zu dessen Betreuung zu Hause zu bleiben, wobei dafür Krankengeld für die Mutter gezahlt wurde zwischen 65% und 90% des Nettoverdienstes, je nach Kinderzahl. Für verheiratete Mütter gab es eine entsprechende Regelung erst ab 1984 und dann auch nur für Mütter mit drei oder mehr Kindern
Nein.
Es wurden keine Unterschiede gemacht.
Doch es gab Unterschiede:
Alleinerziehende Mütter haben für die Betreuung des kranken Kindes Krankengeld gezahlt bekommen und zwar zwischen 65% und 90 % des Nettoverdienstes, nach Kinderzahl. Für verheiratete Mütter gab es erst ab 1984 eine entsprechende Regelung, aber nur für Mütter mit drei oder mehr Kindern.