Ddr demonstration anmelden wie lief verfahren ab demonstrationsrecht

Bitte möglichst konkret und wenigst polemisch, gerne auch persönliche Erfahrungen.

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Wer konnte in der DDR eine Demonstration anmelden, und wie lief dieses Verfahren ab? Gab es überhaupt so etwas wie ein Demonstrationsrecht

nzwischen veröffentlichte sowjetische Archivdokumente belegen, dass in den Lagern bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1950 ca. 120.000 Deutsche einsaßen. Nach offiziellen Angaben verstarben ein Drittel davon - also 40.000 - noch während der Haft.
Die Verhaftungen erfolgten zunehmend willkürlich. Von den Internierten waren die wenigsten NS-Verbrecher, da diese in der Regel abgeurteilt und in Gefängnisse in Deutschland oder in die Sowjetunion verbracht wurden. So kam es, dass sich die Lager zunächst mit zahlreichen Opfern von Denunziationen füllten. Mehr und mehr fanden sich auch Anhänger der bürgerlichen Parteien, oppositionelle Sozialdemokraten und sogar Kommunisten, die nicht bereit gewesen waren, sich der Parteilinie unterzuordnen, hinter Stacheldraht wieder.
Damals wurden zahlreiche unschuldige Menschen aus allen Kreisen der Bevölkerung auf Veranlassung führender SED-Mitglieder durch die sowjetischen Behörden verhaftet. Um unerwünschte Personen zu entfernen, waren der damaligen SED-Führung offenbar alle Mittel recht. Man ging förmlich über Leichen. Es wurden Vorwürfe konstruiert, die sich für eine Verurteilung zu langjährigen Haftstrafen durch die sowjetischen Behörden eigneten.
Solche Vorwürfe, waren zum Beispiel: "illegale Gruppenbildung", "antisowjetische Propaganda", "politische Spionage" und "konterrevolutionäre Tätigkeit". Die betreffenden Personen wurden dann bei den sowjetischen Behörden angezeigt. Durch SED-Spitzel wurden falsche Zeugenaussagen zu Protokoll gegeben. Das Weitere erledigte dann das NKWD der sowjetischen Militäradministration -
Die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg bis zur Gründung der DDR | Rudolstadt - SCHILLERS HEIMLICHE GELIEBTE
Am 10. Dezember 1948 brachte die Generalversammlung der Vereinten Nationen ein besonderes Dokument auf den Weg: Die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 50er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta , sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 70er Jahre.
Demokratie statt Diktatur - Die Stasi und die Menschenrechte - Menschenrechte in der DDR
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