Darlehen sozialamtes verjährungsfrist
Theoretisch gibt es eine Verjährungsfrist. Allerdings wird das Sozialamt diese Frist niemals eintreten lassen. Diese Frist wäre nach drei Jahren ohn Aufforderung zur Zahlung.
ACHTUNG! Sollte das Amt wollen, dass Du das Darlehn mit Deinem ALG II oder Sozialgeld abbezahlst ist das rechtswiedrig!
Du bist nicht verpflichtet das Darlehn mit einem Teil Deiner Sozialleistung zu begleichen! Schon geleistete Einverständniserklärungen kannst Du ohne Probleme zurückziehen
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Gibt es bei Darlehen des Sozialamtes eine Verjährungsfrist?
für die Ausführlichkeit. Dieser Akt liegt 14 Jahre zurück! Dieses Darlehen wurde mir damals als Mietsicherheit auf einem Sparbuch gewährt, zu dem ich überhaupt keinen Zugriff hatte. Nach meinem Auszug müsste die Kaution an das Sozialamt zurückgegangen sein.