Campen deutschland verboten

Wo in Deutschland darf man überall ausdrücklich nicht campen? Bitte nur belegbare Antworten. (Bildquelle: https://personalmoneymanagmentcenter.files.wordpress.com/2014/06/camping_fullsize_story1.jpg

13 Antworten zur Frage

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Campen in Deutschland verboten?

Wer abseits von lärmenden Campingplätzen laue Nächte in der freien Natur erleben will, sollte sich mit der Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes auseinandersetzen. Grundsätzlich sind Nationalparks für Zeltende tabu. Auch in Naturschutzgebieten, Biotopen, Wild- und Wasserschutzgebieten darf man nicht übernachten. Davon abgesehen gibt es in Deutschland das Rechtsprinzip des Verbotsvorbehalts. Das heißt: Übernachten ist dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das gilt fürs Zelten ebenso wie für Biwakieren, also das Schlafen unter freiem Himmel.
In den meisten Bundesländern ist das Nächtigen in der freien Landschaft gestattet, in Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen gibt es aber Einschränkungen. Wer das dringende Bedürfnis hat, im Wald zu schlafen, sollte sich im Zweifelsfall eine schriftliche Genehmigung des Besitzers organisieren. Ansonsten ist das Campen im Wald nämlich üblicherweise verboten. Wobei das Risiko, entdeckt zu werden, auch nicht allzu hoch sein dürfte, wenn man sein Lager zeitig wieder abbaut.
Natur pur: Darf man in Deutschland wild campen? - n-tv.de
Campen deutschland verboten
Generell gilt in Deutschland:
Das einschlägige Gesetz ist meist das Landes-Waldgesetz des entsprechenden Bundeslandes. Was dort nicht geregelt ist wird durch das Bundes-Waldgesetz bestimmt. Daher kann es sein, dass in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands unterschiedliche Regelungen zum Campen in der Wildnis existieren.
Die Gesetzestexte findet man hier: Dejure.org
Generell kann man aber sagen:
Auf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten.
Auf Privatgelände darf nur mit Einverständnis des Besitzers gecampt werden.
Rechtslage in Deutschland » Deutschland, Zelt, Bußgelder, Lagerfeuer, Zelten, Lagern » Wild Campen
Aber bitte gerne geschehen.
Guten Morgen
ich wünsche dir einen schönen Montag
Lena1Leon2
Achja, bei mir im Garten darfst du campen.
Hier mal die Festlegungen der Sächsischen Schweiz.
Freiübernachten
Da meine Jungs über 10 Jahre in fast ganz Europa gewandert sind, kann ich aus Erfahrung sprechen. Sie haben beim Förster vorgesprochen, welchen Schlafplatz er ihnen anzubieten hat, hat immer hervorragend geklappt. Oder an Gewässernufern gibt es meistens kein Verbot, da keine Waldbrandgefahr durch Lagerfeuer entsteht.
Es gibt auch spezielle Karten, in denen Schutzhütten eingezeichnet sind, dort darfst Du Feuer machen und zelten.
Haben wir früher auch in der Eifel gemacht, Schwarzwald - in Belgien, Frankreich - hat immer geklappt, immer die netten Förster becircen.
Eine Antwort aus rein rechtlicher Sicht:
Nur weil etwas nicht ausdrücklich verboten ist, heißt es im Umkehrschluss noch lange nicht, dass es erlaubt ist.
Grundsätzlich mal gehört jeder Quadratzentimeter Boden in Deutschland irgendwen - entweder einer Privatperson, einer Firma oder meinetwegen der sogenannten "öffentlichen Hand", also Bund, Ländern oder Gemeinden.
Ein Blick ins BGB lehrt uns, dass ein Eigentümer einer Sache , damit nach Belieben verfahren darf. Wenn man nun ein solches Grundstück nutzen möchte , muss man eben den jeweiligen Eigentümer um Erlaubnis fragen.
Macht man es nicht und es fällt niemanden auf, dass man dort war, so gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.
Sollte aber z.B. Unrat hinterlassen, Äste abgebrochen und verbrannt oder Entwässerungsgräben ums Zelt gezogen worden sein, dann wird jeder verstehen, dass der Grundstückseigentümer sauer ist. Es genügt bereits, wenn der Eigentümer frohen Mutes des Wegs kommt und den arglosen Camper antrifft. Wenn dieser schlecht drauf ist, kann er einem eben des Waldes verweisen bzw. im Falle, dass auch nur die kleinste Veränderung vorgenommen wurde , dann macht man sich schadensersatzpflichtig. Wie hoch der Schaden ist, ist dabei unerheblich.
Unabhängig davon gibt es je nach Bundesland verschiedene Regelungen zur Nutzung und zum Schutz des Waldes. So wird in aller Regel darin zu finden sein, dass der Wald allen Bürgern zur Erholung dient. Damit ist aber nur ein Waldspaziergang oder das Pilzsuchen abgedeckt, nicht aber das Campieren.
Noch ein abschließendes Beispiel:
Wäre dies alles nicht so , dann könnte ja jeder auf die Idee kommen, z.B. auf meiner Terrasse ein Saufgelage abzuhalten und ich als Grundstückseigentümer müsste dies hinnehmen oder im Einzelnen ausdrücklich verbieten.
Hm. das können wir ja noch mal ausdiskutieren^^.
Selbst ein Wildschwein hat letztens keinen Eingang gefunden.
Dieser Vergleich lässt selbst mich vorübergehend sprachlos werden.
Hiiiiiiilffeeeeee!
Großes Misssssssverständnis!
Projektionsfehler!
*ggg*
Das Grundstück ist so hermetisch abgeriegelt, dass letztens selbst eine kapitale Wildsau keinen Einlass gefunden hat.
Hatte nur ihre Losung vor dem Zaun zurück gelassen und uns damit gezeigt, was sie von dem Zaun hielt.
Das beruhigt mein vorübergehend geknicktes Ego ungemein


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


verbote
darf man als muslimin tangas/ strings tragen oder ist das verboten

- sein, kein persönlicher Angriff. (zu oft wird geltendes Recht zugunsten irgendwelcher subtilen "vorschriften" missachtet)-- de/search?q=sch%F6nen+abend&index=fotos&options=YToxOntzOjU6InN0YXJ0IjtpOjA7fQ&pos=1&display=23493493 *sowas wäre hier verboten ja, man ist immer rassitisch. letztens beschwerte sich -- nicht was so dumm ist an der frage. wo man wohnt ob in deutschland oder usbekistan oder was weis ich wo hat doch nichts mit -


camping
Ich suche einen "wasserdicht" verschließbaren Thermobecher

Ihr kennt vielleicht diese Thermotassen mit Deckel. Sowas suche ich, aber der Deckel soll bombenfest schließen,