Braucht man gewerbeschein freie nebentätigkeit

es kommt eine Nebenverdiensmöglichkeit für mich, ab und zu mal für jemanden als dolmetschin zu arbeiten. Die Aufträge sind sehr unregelmäßig und man kann davon auch nicht leben. Kann ich einfach eine Rechung stellen ohne Steuernummer hinzuweisen? Braucht man für solche Tätigkeiten einen Gewerbeschein? Was wäre wenn ich als Interviewer/Tester für Markforschungsinstitute arbeiten. Wie bezahlt man in der Regel Freie Mitarbeiter?

4 Antworten zur Frage

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Braucht man einen gewerbeschein für freie Nebentätigkeit?

Die Angabe, dass Du von den zu erwartenden Einkünften "nicht leben" kannst, lässt trotzdem noch einen gewissen Raum für Interpretation, was die Höhe des Einkommens betrifft. Für den Fall, dass Du die Grenzen der gerinfügigen Beschäftigung überschreitest, fasse ich die Antwort mal etwas weiter.
Meine Antwort formuliere ich nach bestem Wissen. Wenn Du allerdings tatsächlich "auf Rechnung" arbeiten möchtest, solltest Du auf jeden Fall nochmal bei Deinem Finanzamt oder einem Steuerberater nachfragen. Denn hier muss man viele wichtige Aspekte beachten. Fehler, die man am Anfang der Selbständigkeit begeht, können Dich später, z. B. in Form von Steuernachzahlungen, teuer zu stehen kommen.
Dolmetscherin ist nach § 18 EStG ein freier Beruf. Wer einen freien Beruf ausübt, ist kein Gewerbetreibender, muss also auch kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.
Es muss aber gewährleistet sein, dass dieser Status, unter Berücksichtigung der individuellen Umstände, vom Finanzamt anerkannt wird. Solltest Du vom Finanzamt nachträglich doch als Gewerbetreibende eingestuft werden und Dein Jahresertrag die Grenze von 24.500€ überschritten haben, muss Gewerbesteuer nachgezahlt werden.
Wenn Du Rechnungen stellen möchtest, brauchst Du auch eine Steuernummer. Zum einen schon deshalb, weil Du spätestens ab diesem Zeitpunkt ein Einkommen hast und es entsprechend versteuern musst. Zum anderen gehört die Steuernummer zu den Pflichtangaben auf Rechnungen.
Bevor Du Deine erste Rechnung stellst, solltest Du überprüfen, ob Du die Kleinunternehmer-Bedingungen erfüllst und, wenn ja, ob Du davon Gebrauch machen möchtest. Ein Kleinunternehmer ist nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Auszug: "Die für Umsätze geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.". Die Befreiung von der USt hat Vor- und Nachteile. Einer der Vorteile ist der geringere Verwaltungsaufwand, da Du beispielsweise keine Umsatzsteuererklärung machen musst. Einer der Nachteile hingegen ist, dass Du Umsatzsteuer, die Dir von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird, nicht geltend machen kannst. Hierzu empfehle ich weitere Recherche unter dem Stichwort "Kleinunternehmer". Wenn Du diese Regelung in Anspruch nimmst, gehört ein entsprechender Hinweis ebenfalls zu den Pflichtangaben auf der Rechnung.
WICHTIG: Wenn Du Umsatzsteuer berechnest, betrachte sie NIE als Teil Deines Einkommens und gib sie nicht aus. Das hat viele Einsteiger später Kopf und Kragen gekostet.
In abgeschwächter Form gilt das, im Falle der Rechnungsstellung, auch für das Nettoeinkommen. Dieses Geld ist, wenn es auf Deinem Konto ankommt, noch nicht versteuert. Das heißt, dass Du von diesem Geld etwas auf die Seite legen musst, um später die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag ung ggfs. Kirchensteuer davon zu bezahlen. Allerdings werden in Deinem Fall, wenn es zunächst bei einem geringen Verdienst bleibt, ohnehin nur wenig oder gar keine Abgaben anfallen.
Das waren nur einige Punkte, die es bei selbständiger Arbeit zu beachten gilt. Wie gesagt: Mach Dich ausreichend schlau, bevor Du die erste Rechnung stellst. Finanzamt und Steuerberater sind gute Anlaufstellen und das Internet ist voll von Informationen zu dem Thema. Weitere Recherche empfiehlt sich zum Beispiel auch zu den Stichworten "Scheinselbständigkeit" und "Kranken- und Pflegeversicherung".
Noch zur freien Mitarbeit: Das geht "auf Rechnung" oder auch "auf Lohsteuerkarte". Das hängt vor allem davon ab, wie der Auftraggeber das üblicherweise handhabt. Um sich vor Nachzahlungen wegen Beschäftigung von Scheinselbständigen zu schützen, verlangen viele Unternehmen inzwischen einen entsprechenden Beleg vom Auftragnehmer, wenn diese auf Rechnung arbeiten möchten. Beim Arbeiten auf Lohnsteuerkarte verhält sich alles wie bei einer Festanstellung - auch wenn es
Oh, das war wohl zu lang Hier kommt der Rest:
. nur für ein paar Tage ist. Ob man tage-, wochen- oder auch projektweise angestellt wird, ob man eine festes Gehalt bei variablem Arbeitseinsatz hat, das alles ist ist Verhandlungssache. Da gibt es viele verschiedene Modelle.
Ach ja, es gibt doch für Dolmetscher bestimmt auch Verbände, Gesellschaften o. ä.? Vielleicht findest auf deren Seiten ja auch Hilfe zum Thema.
Sobald Sie eine Rechnung schreiben, muß für dieses Einkommen auch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Gewerbeanmeldung ist ebenfalls notwendig
Interviewer sind in der Regel sehr schlecht bezahlt. Diese Art der Beschäftigung dürfte unter geringfügig entlohnte Beschäftigung fallen.
Hallo Sandra_wurf,
ich kann der vorherigen Antwort, nicht ganz zustimmen. Also Gerwerbe ist nötig für gewerbliche Tätigkeiten.
Es gibt aber auch freie Berufe, wie in dieser Liste:
404 - Die Seite wurde nicht gefunden - NEBENJOB-ZENTRALE
Dolmetschen fällt darunter. Für diese Berufe vergibt das Finanzamt eine Steuernummer, die man beantragen muß. Formblatt ausfüllen, MwSt. oder nicht, ist auch abhängig vom Jahresumsatz.
Aufpassen mit der Formulierung der Tätigkeit auf der Rechnung, manche Finanzämter händeln den Status der Freiberufler über genau.
Darüber hinaus gibt es eine geringfühgige Summe die private Personen als Rechnungen über Leistungen schreiben dürfen, dies sind für die Lohnsteuererklärung relevante Einkünfte.
Darunter fällt nicht der Verkauf an privat, Auto, Computer etc.
Es darf keine MwSt. erhoben werden, da diese vorher schon abzuführen wäre und eine Steuernummer bei den jeweiligen Finanzamt voraussetzt.
Dolmetschertätigkeit ist eine freiberufliche Tätigkeit, für die Du keinen Gewerbeschein benötigst.


steuer
Alkohol am Steuer mit 20 Jahren

- fünf Jahren möglich. http://www.autowebsite.de/verkehrsrecht/aufbauseminar-punkteabbau.htm Da steht wenn man in der -- wie ist dass denn wenn ich mit 20 Jahren mit Alkohol am steuer erwischt werde. 2 Jahre Probezeit sind schon um. Ich bekomme -


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- Wenn die Agentur unterschrieben hat dann gilt er.hat niemand von der Agentur unterschrieben dann gilt er nicht. Frag -


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Nebenjob im Tierheim?

- mal eine Frage.Ich habe gehört das man im Tierheim einen Nebenjob machen kann.Stimmt das? Wenn ja, wieviel würde man verdienen? -