Betriebskosten hasuverwaltung verpflichtet kopien einsicht genauen abrechnung

HAllo! muss jetzt mal was fragen-vielleicht hat ja jemand erfahrung damit! Also: das mietshaus wurde im febr 2006 von dem vorbesitzer gekauft-mein mietsvertrag vom neuen mieter beginngt ab dem 16.3.06-also wurde trotzdem ab 1.02.06 abgerechnet nun haben wir eine betriebskostenabrechnung für das jahr 02.06-01.07 bekommen die beläuft sichauf 1.789 euro gründe:Warmewasser:ich bemerke:im haushalt leben 5 personen-2 erwachsene 3 kinder-die beiden kinder baden 2mal die woche in einer wanne die gerade mal so voll ist das der po bedeckt ist-wir haben nur warmes wasser im bad-in der küche wird durch einen durchlauferhitzer warmes wasser erzeugt! desweiteren sollen wir für hauswasser bezahlen was bauarbeitergenauso wie den strom den die bauarbeiter des vorderhauses angezapft haben da hier eine extra dose an dem hauptstromkasten mit dran ist weiter hausmeisterkosten für 550 euro für eine mietpartei Natürlich habe ich einen wiederspruch einegelegt und hatte heute doch tatsächlich post im kasten! FAzit meines Wiederspruches: ich darf mir einen termin holen und die abrechnungen einsehen! Auf den widerspruch das manche ausgaben nicht an die mieter abgeladen werden darf reagierte man in diesem brief überhaupt nicht-im gegenteil-ich wurde gebeten die betriebskosten bis zum letzten tag zu bezahlen aja-im vorigem jahr sollte ich fürs arbeitsamt schon die betriebskosten einreichen und musste somit bei der hausverwaltung nachfragen-ich bekam daraufhin von der hausverwaltung einen brief in dem stand des sich die betriebskosten ungefähr auf 186 euro belaufen und ich ab sep 07 doch mehr miete zahlen muss-von 540 auf 589,18€ nach der neuesten abrechnung beträgt die miete jetzt 629€ ist das alles überhaupt zuläßig?und ist es zuläßig das die hausverwaltung mir nur einsicht gebietet statt mir kopien zu geben?ich meine wie soll man das nachprüfen?und wo? was kann ich machen um an mein recht zu kommen-ich will nicht bezahlen was ich nicht verbraucht habe

3 Antworten zur Frage

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Betriebskosten-hasuverwaltung verpflichtet für kopien oder nur zur einsicht der genauen abrechnung?

nur zur einsichtnahme verpflichtet müssen keine copien anfertigen
Wenn Du danach fragst, machen sie Dir bestimmt eine Kopie, natürlich gegen Gebühr.
Eine Betriebskostenabrechnung für ein mehrfamilienhaus ist z.B. ohne
Verteilerschlüssel ungültig.könnte ja sein.
also nur mal so zur info falls noch jemand diesen beitrag liest:
es hat sich herrausgestellt das warm und kaltwasser verwechselt wurden snd und somit der preis nicht mehr hinhaute!
ich hatte gesagt das ich den hausmeisterservice und die hausreinigung nicht zahle weil der vermieter nicht einfach jemanden bestimmen kann ohne die mieter wegen verschmutzten hausflures zu ermahnen und für einen hausmeister den es net gibt muss man nicht zahlen!
antwort war:wenn der vermieter die flurreinigung nicht als korrekt ansieht kann er jemanden dazu verpflichten-hahaha
also ich denke der streit ist noch nciht zu ende zumal ich wieder um eine genaue aufschlüsselung bat die aber nicht einsehen konnt-mir wurden statt dessen rechnungen für den heizungsfritzen gezeigt und die hausversicherung
das arbeitsamt stellt sich natürlich stur ohne die geneauen abrechnungsbögen die betriebskostenabrechnung zu zahlen und ich renne denen nciht hinterher
sollte ich diese aber in die hände bekommen ist ein weg zum mieterschutzbund sicher!
für alle anderen:lasst euch nix gefallen-die ziehen einen sonst echt des fell ab


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