Besteht angestelltenverhältnis mündlichen übereinkunft

Ich wollte mal wissen, ob eine mündliche Vereinbarung über eine Beteiligung und Vergütung an einem Projekt für eine bestimmte Erfüllung von Aufgaben ausreicht um ein Angestelltenverhältnis zu begründen.

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Besteht schon ein Angestelltenverhältnis bei einer mündlichen Übereinkunft?

Zur Aufklärung: Es wurde eine Vergütung für die Teilhabe an der Verwirklichung einer Geschäftsidee vereinbart. Sprich es sollte ein Unternehmen gegründet werden. Wurde es auch, aber auf den Namen des Partners. Über eine Vertragslaufzeit wurde nicht gesprochen, es ist auch nicht vorgesehen, dass nur eine bestimmte Zeit in dieser Position gearbeitet wird. Ich selbst bin zwar auch selbstständig , was aber in diesem Fall keine Rolle gespielt hatte. Es wurde also nicht vereinbart, dass ich auf Rechnung arbeite sondern entweder das Unternehmen mitgründe oder von selbigem angestellt werde. Frage ist halt nun, ob daraus schon ein Angestelltenverhältnis hervorgeht.
Um das beantworten zu können, müsste man auslegen, was der eigentliche Wille der beiden Vertragsparteien war, als sie diesen Vertrag geschlossen haben.
Zumindest wurde offenbar vertraglich geregelt, dass einer eine Arbeitsleistung für den anderen erbringen und dafür vermutlich eine Vergütung erhalten soll.
Das könnte jetzt ein Honorarvertrag, ein befristetes oder auch ein unbefristetes Angestelltenverhältnis sein.
Wenn es um eine Projektmitarbeit geht, die von vorn herein zeitlich begrenzt ist, dann war es wahrscheinlich nicht der Wille zumindest einer der Vertragsparteien, ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu begründen.
Und so müsste man jetzt weiter versuchen, den Vertrag auszulegen. Haben die beiden Vertragsparteien vielleicht schon einmal zusammen gearbeitet? Was galt damals? Das könnte dann auch jetzt wieder gewollt gewesen sein.
Ist der Auftragnehmer ein Selbständiger, der auch sonst auf Rechnung arbeitet und weiß das der Auftraggeber? Dann sollte vielleicht auch jetzt ein Honorarvertrag begründet werden.
Oder behandelt der Auftraggeber den Auftragnehmer vielleicht wie einen Angestellten, in dem er ihm einen Arbeitsplatz einrichtet, ihm feste Anwesenheitszeiten vorschreibt, ihn organisatorisch in sein Unternehmen integriert? Dann könnte mit dem Vertrag ein Angestelltenverhältnis gewollt gewesen sein.
So wie es in der Erläuterung beschrieben ist "entweder das Unternehmen mitgründen oder von selbigem angestellt werden" klingt für mich danach, dass nur Überlegungen angestellt wurden, was man theoretisch vereinbaren könnte. Wenn auch andere Punkte wie z.B. Höhe der Vergütung und konkrete Arbeitsinhalte auch noch offen sind, dann liegt ein rechtlicher Bindungswille und somit Vertragsschluss wahrscheinlich noch gar nicht vor.
Es wurden Arbeitsbereiche definiert und eine Vergütung dafür vereinbart. Es gab die Option das Unternehmen mit zu gründen, was aber vom Vertragspartner irgendwann ausgeschlossen wurde. Geplant war also dann, dass man im schriftlichen Vertrag, der hätte folgen sollen, die Vergütung eben ohne die Untermehmensmitbegründung festschreibt. Bei dem schriftlichen Vertrag gibt es allerdings ein Problem und so wäre es für mich interessant, ob diese mündliche Vereinbarung zur Vergütung der Arbeitsbereiche nicht auch schon eine bindende Abmachung und demnach auch gleichzeitig ein Angestelltenverhältnis war/ist.
Eine eindeutige Antwort kann man hier wahrscheinlich nicht geben. Interessant wäre auch zu wissen, was denn der Auftraggeber dazu meint, ob und ggf. was vereinbart wurde.
Wichtig wäre auch noch, ob es schon zu einer tatsächlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden "Partner" gekommen ist. Wenn der Auftragnehmer also mit Wissen des Auftraggebers schon tätig geworden ist und der Auftraggeber das unwidersprochen akzeptiert hat, dann könnte man sagen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Nach den hier vorliegenden Informationen würde ich eher dazu tendieren, ein Angestelltenverhältnis zu verneinen, da anscheinend bislang nur über die Möglichkeit eines solchen gesprochen wurde. Auch war geplant, alles in einem schriftlichen Vertrag festzulegen, so dass der Auftraggeber wahrscheinlich mit Recht sagen könnte, dass er mündlich sowieso gar nichts fest zusagen wollte und der Auftragnehmer das auch genau wusste und sich deshalb jetzt nicht auf einen Vertrag berufen kann.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung, für eine juristische Einschätzung der Situation muss ein Rechtsanwalt befragt werden.
Ja, das wird wohl nötig sein. Aber die Antwort hilft schon weiter. Es müsste für jeden Außenstehenden eigentlich nachvollziehbar sein, dass schon etwas vereinbart wurde und der Auftragnehmer bis zu dem Problem mit dem schriftlichen Vertrag auch alle Aufgabenbereiche vollständig erfüllt hat. Aber wie gesagt, das muss wohl ein Rechtsanwalt klären. Dir für deine Mühe
Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Aber die Beteiligung an einem Objekt kann auch anders verstanden werden. also nein.
Der Fragesteller schrieb:".Beteiligung an einem Projekt."
NICHT Objekt
Auch mündliche Vereinbarungen sind bindend; besonders wenn ein Teil Kaufmann ist. Das kann man nicht mit einem einfachen "Nein" abtun. Bin aber zu müde um mir jetzt das BGB rauszusuchen. Mach ich morgen.
NATÜRLICH NICHT:
SO SOLLS ABER AUCH BLEIBEN
WÄR JA SCHLIMM
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Um etwaige Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, ist Schriftform dringend zu empfehlen. Vielleicht war ja in Deinem Fall ein Zeuge dabei.
Bestimmte Rechtsgeschäfte benötigen zur Wirksamkeit eine bestimmte Formvorschrift. Deswegen solltest vlt noch mal verdeutlichen worum es in dem Arbeitsverhältnis geht.


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