Bekommt man kaution

Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach meinem Auszug festhalten?

6 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1632 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wann bekommt man seine Kaution wieder?

Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution entsteht frühestens dann, wenn der Mieter die Wohnung dem Vermieter übergeben hat.Im Regelfall ist dem Vermieter aber das Recht zuzugestehen, eventuell bestehende Gegenansprüche zu prüfen. Damit darf er sich aber nicht unendlich lange Zeit lassen. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß alle nötigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden, die die Prüfung seiner Ansprüche betreffen.
Der BGH hat in einem Rechtsentscheid, BGH NJW 1987, 2372, dazu Stellung genommen und dort eine pauschale Frist von einem oder mehreren Monaten abgelehnt. Vielmehr sei auf den Einzelfall abzustellen. Sind also keine besonderen Probleme erkennbar, Nebenkosten abgerechnet und die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, ist die Kaution schnellstmöglich zurückzuzahlen.
Gerade bei einfach gelagerten Wohnraummietverhältnissen wird man aber annehmen können, daß diese Prüfung selten länger als drei Monate dauert.
nach oben
Fristen in Formularverträgen, die eine Auszahlung der Kaution frühestens drei Monate nach Übergabe der Wohnung vorsehen, sollen zulässig sein. Dem ist dann zuzustimmen, wenn es sich um ein gewöhnliches, auf Dauer angelegtes Wohnraummietverhältnis handelt und nicht um ein von vorneherein sehr kurzfristiges, etwa ein einmonatiges Mietverhältnis von Studenten, der für die Zeit eines Sommerkurses an einer anderen Universität Wohnraum anmietet.
Hat der Vermieter alles Notwendige überprüft, hat er dem Mieter gegenüber abzurechnen. Dies gilt sowohl für die während der Anlagezeit erwirtschafteten Zinsen, als auch für die Kosten der Beseitigung eventueller Schäden an der Mietwohnung. Der Vermieter hat hierfür konkrete Belege vorzulegen. Eine Schätzung reicht nicht aus. Danach muß die Auszahlung unverzüglich erfolgen.
Die Mietkaution
Normalerweise bekommt man "die für eine Mietswohnung beim Vermieter hinterlegte Kaution" wieder, wenn man aus der Mietwohnung ausgezogen ist und diese im ordnungsgemäßen Zustand verlassen hat!
Manche Vermieter finden auf jeden Fall immer einen Grund, weshalb sie ungerechtfertigter Weise " die Kaution! " einfach einbehalten!
In so einem Fall kannst Du Dich,wenn Du das nicht richtig findest auf jeden Fall an einen Rechtsanwalt oder direkt an den für Deine Stadt zuständigen Mieterverein wenden und Widerspruch einlegen lassen.
shakayaskatze
normalerweise wenn man wieder auszieht. dann wird geguckt, in welchem zustand die wohnung/das hasu ist, und das wird mit dem übergabeprotokoll verglichen. wenn dann schwerwiegende mängel neu aufgetreten sein sollten, werden diese glaub ich von der kaution abgezogen, aber normalerweise bekommt man alles beim auszug wieder
Die Kaution bekommst du wieder wenn du ausziehst und die Wohnung in gutem Zustand dh besenrein wieder dem Vermieter übergibst
.der Vermieter kann sich - auch bei ordnungsgemässen Auszug aus dem Mietobjekt - bis zu 6 Monaten Zeit zur Rückzahlung lassen. Was Du evtl. nicht weisst , er muss die Kaution zu Deinen Gunsten auf ein Mietkautionskonto eingezahlt haben, d.h. bei Rückzahlung der Kaution stehen dir auch die Zinsen zu.
So soll es lt. Mietgesetz normalerweise sein!
Aber meistens geht so ein Fall anders aus!
shakayaskatze
Einen Rechtsstreit um so eine Kaution zu führen! Ist oft teuerer als " die Miet´swohnung " es wert war!
Ärgere Dich nicht, wenn Du aus der vielleicht " von Schimmelpilz " befallenen Miet´swohnung endlich raus bist! > aus dem Mietvertrag!
shakayaskatze