Bekomme ärger privatinsolvenz gläubigern vergleich anbiete bezahle

ich habe schon einen Vergleich bekommen. dadurch werden meine schulden zur Hälfte halbiert.darf ich diese ohne meiner Anwältin der Privatinsolvenz bescheid zu sagen bezahlen?

6 Antworten zur Frage

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Bekomme ich ärger wenn ich in meiner Privatinsolvenz den Gläubigern einen Vergleich anbiete und dann bezahle

Damit verstößt Du gegen die Wohlverhaltenphase und fällst aus der Insolvenz raus. Und das war es dann für die nächsten 10 Jahre.
Also: Finger weg!
Und nichts ohne den Anwalt unternehmen.
Wenn ein Insolvenzverfahren läuft, auch das private, ist der Insolvenzverwalter Herr des Verfahrens und Du hast überhaupt nichts mehr zu unternehmen. Bei Verstoß gegen die Ablaufregeln der Privatinsolvenz verlierst Du Deinen Anspruch auf eine eventuelle Restschuldbefreiung.
Du musst alle Schritte mit dem Insolvenzgericht und deinem Treuhänder absprechen.
Deals mit einzelnen Gläubigern sind absolut verboten, du darfst auf keinen Fall einen Gläubiger bevorzugen, sonst ist das gesamte Verfahren gescheitert.
Es gibt auch keinen Grund dafür. Wenn die Restschuldbefreiung bewilligt wird, dann bleiben die Gläubiger auf Ihren Kosten sitzen, es gibt keinen Grund, sich in der Insolvenz mit jemandem durch Zahlungen zu einigen, gepfändet werden darf nicht, da du einen Vollstreckungsschutz hast, also müssen sich die Gläubiger gedulden und hoffen, dass bei Abschluss des Verfahrens so viel auf dem Treuhandkonto ist, dass alle was von haben.
Ja, natürlich darfst Du das. So eine Vereinbarung darf jeder Gläubiger eingehen und wenn er eben nicht will, besteht eben die Gefahrt, daß er nichts oder nur sehr spät etwas bekommt.
Alles eigentlich ganz einfach.
Irrtum! Im Insolvenzverfahren darf es keine Bevorzugung einzelner Gläubiger geben! Wenn überhaupt, dann ist ein solches Vorgehen nur mit Zustimmung des Treuhänders möglich.
Selbtverständlich gibt es die. Der Insolvenzverwalter darf ja auch gewisse Vermögen ohne Zustimmung aller Gläubiger aus der Insolvenzmasse herauslösen.
Schaue ggf. in die Literatur.
Was soll denn das für ein Durcheinander sein? Welchen schwachsinnigen "Berater" hast Du denn?
Entweder Insolvenz oder Vergleich, aber nicht beides!
Wenn Du in der Insolvenz bist dann Finger von eigenmächtigkeiten weg!
Was Du tust ist:
§ 283c
Gläubigerbegünstigung
Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
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