Bekomme keine rückerstattung finanzamt steuererklärung abgegeben habe
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Bekomme ich keine Rückerstattung vom Finanzamt, wenn ich keine Steuererklärung abgegeben habe?
Also die Jahre zuvor habe ich das immer automatisch bekommen, scheinbar haben mene Eltern das für mich mit ausgefüllt. Habe auch schon beim Finanzamt angerufen, die waren aber sehr pampig drauf und meinten nur das ich die machen müsste. Aber normalerweise wird das doch dann berechnet und man bekommt meist weniger, aber gar nichts, ist ja schon dreist.
Aber geh doch einfach mal auf das Amt und frage den zuständigen Beamten dort.
Der hilft dir vielleicht
natürlich bekommst du kein geld wenn du keine steuererklährung abgibts. woher auch? wie sollen die denn wissen wie viel sie dir geben sollen.
du kannst die aber jetz immer noch abgeben.
Nein, woher soll das Finanzamt das auch ohne die dazugehörige Erklärung wissen?
woher sollten die denn wissen, dass du abzugsfähige Freibeträge hast, wenn du es ihnen nicht sagst?
Steuererklärung heißt das Zauberwort!
Geht auch Online.
Ohne Antrag ("verkürzte Einommensteuererklärung"Arbeigeber-Lohnsteueranmeldungen werden nur als Summe übermittelt) und erst recht nicht, wieviel Verdienste du sonst noch hattest.
Also: Erklärung abgeben, LSt-Karte beifügen.
Ist Lernen fürs künftige Leben.
Nach Ergänzungsfrage:
Frage doch deine Eltern, was früher geschehen ist.
Ansonsten hat der Finanzbeamte Recht, und von seinem Standpunkt aus war die Pampigkeit halbwegs berechtigt.
."Ist Lernen fürs künftige Leben".wahre , grausame Worte
ich sitze gerade an meiner.und ich hasse es
Du hast Gleichgesinnte: Ich habe mir mal die neue "Anlage KAP" angeschaut, die mit heißer Nadel gestrickt wurde und bei der sich kein Kapitaleinkünfteempfänger auf Anhieb auskennen kann. Blick ins ab 2009 geltende Gesetz: Auch keine Hilfe, man wird mit Verweisen durch den ganzen Erguss gejagt, bis man in einem Nebensatz das Zutreffende findet.
Die im Volksmund Lohnsteuerrückerstattung genannte Praxis setzt immer die Einreichung einer Einkommensteuererklärung voraus. Bei einem Arbeitnehmer, der in einem Jahr weniger als 1/2 Jahr gearbeitet hat, führt eine solche Einkommensteuererklärung auch meist zu einer Rückerstattung der Lohnsteuerbeträge. Hängt halt davon ab, wo hoch seine Verdienste waren und ob die unter den sogenannten Freibeträgen für ein Person per anno liegen. Weiterhin hängt es davon ab, ob noch steuermindernde Sonderausgaben geltend gemacht werden können, diese werden aber auch bei Nichteinreichung von Belegen mit Pauschalsummen berücksichtigt. Ebenso sind Fahrten absetzbar zum Arbeitsplatz und vom Arbeitsplatz zurück. Diese Erklärung ist eigentlich nicht so schwer, wenn keine sonstigen Einkommen vorhanden waren, auch nur mit Anlage N zu bewerkstelligen. Wenn du das selbst machst, kostet es kein Geld.