Beiträge gesetzlichen krankenversicherung
Sind die Einkünfte eines Rentners, die er aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage und aus Wertpapiergeschäften - Zinsen, Dividenden und Kursgewinne - erwirtschaftet, beitragspflichtig zur gesetzlichen Krankenversicherung?
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Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Es geht um einen gesetzlich pflichtversicherten Rentner. Und wie sieht es im Falle einer Beitragspflicht für die sonstigen Einkünfte aus, wenn Kursverluste zu verzeichnen sind?
Pflichtversicherte nicht , aber!
Zitat :
Freiwillig in der gesetzlichen KV versicherte Rentner zahlen auf alle ihre Einkünfte den vollen Beitragssatz.
von hier
Mieteinnahmen führen evtl. zu Krankenkassenbeitrag-Finanzen- Büro gegen Altersdiskriminierung
und hier deutlicher
Da bei freiwillig versicherten Rentnern für die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist, sind neben der gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen und ausländischen Renten auch alle weiteren Einkünfte beitragspflichtig. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Für diese Einnahmen gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag.
Krankenkassen.de - Krankenkassenbeitrag für freiwillig versicherte Rentner
Vermutlich gehören dann Gewerbeerträge auch dazu. Eventuell gibt es da einen beitragsfreien Abzugsbetrag.
Die Krankenversicherung der Rentner ist eine Pflichtversicherung für Rentner. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Der Vorteil: Die KVdR trägt 50 Prozent der Beträge zur Krankenversicherung. Rentner, die zusätzliches Einkommen aus nebenberuflich selbständiger Tätigkeit haben, müssen diese zusätzlichen Einnahmen zusätzlich bei der Krankenversicherung angeben. Diese erhöht sich unter bestimmten Bedingungen.
Quelle und mehr:
Rentner und die Selbständigkeit nebenbei
Fein. Zu Dividenden und Gewerbe finde ich jedoch nix im Link,
Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren, sind bei der Einkommensteuer nachzweisen und anzugeben.
aber zur Steuer und eventuell auf die Höhe der Rente.
man sollte wissen , ob freiwillig oder pflichtversichert.
Nach Vollendung des 65. Lebensjahres: „Wenn Sie die Regelaltersrente beziehen, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Sie müssen Ihre Beschäftigung auch nicht Ihrem Rentenversicherungsträger melden.“ Information der BfA.
Rentner, die zusätzliches Einkommen aus nebenberuflich selbständiger Tätigkeit haben, müssen diese zusätzlichen Einnahmen zusätzlich bei der Krankenversicherung angeben. Diese erhöht sich unter bestimmten Bedingungen. Ein Beispiel:
Sie haben eine Rente von 800 Euro pro Monat
und Einkommen aus Selbständigkeit von 400 Euro pro Monat.
Der Beitragssatz Ihrer Krankenkasse beträgt 14 %
Dann wird wie folgt gerechnet:
Sie zahlen die Hälfte der Beiträge aus der Altersrente
Plus Beiträge aus der Tätigkeit als Selbständiger nebenbei in voller Höhe
Übersteigt Ihr Einkommen aus Rente plus Einnahmen aus Vermietung dun Verpachtung plus andere Versorgungsbezüge die Schwelle von 3784,50 Euro brauchen Sie Beiträge zur Krankenversicherung nur bis zu diesem Wert zahlen. Für die Einnahmen darüber hinaus wird keine weitere Versicherung fällig.
Rentner und die Selbständigkeit nebenbei