Bauen fremden gemieteten grund

der Mieter einer Liegenschaft lässt von einer Bau-GmbH mit Zustimmung des Vermieters ein Gebäude errichten. Der Mieter trägt die Kosten der Bauführung. Frage: Wer ist nun Eigentümer des Gebäudes?

16 Antworten zur Frage

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Bauen auf fremden, gemieteten Grund.

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Grundstückseigentümer auch Eigentümer des Gebäudes.
Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand, wenn das gebäude mit dem Boden fest verbunden ist.
Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des Werts von Grund und Boden zum Gebäude.
Das zivilrechtliche Eigentum umfasst regelmäßig das Grundstück und die aufstehenden Gebäude als wesentliche Bestandteile des Grundstücks.
siehe auch § 94 BGB
§ 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.
in Verbindung mit § 93 BGB
§ 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache
Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird , können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.
für die umfassende Antwort! Noch eine kurze Verständnisfrage.
würde nicht ein Baurecht das Eigentum für die Dauer der Frist auf den Mieter übertragen? Im Gegensatz zum Superädifikat geht es ja beim Baurecht um fest mit Grund und Boden verbundene Gegenstände.
Zur Rechtslage in Österreich kann ich keine Auskunft geben. Tut mir leid.
Zu vergleichen mit: Erbpachtgrundstück
Was bedeutet Erbpacht? Die Vor- und Nachteile im Überblick
www.top-elternblogs.de/magazin /erfahrungen-hausbau/vorteile-nachteile-e rbpacht/
Ein Grundstück zu pachten, ist ja so günstig! Dachten wir jedenfalls. Bis unsere Nebenkostenaufstellung ca. 18.000€ ergab.
Was bedeutet Erbpachtgrundstück? Weshalb pachten, und nicht kaufen?
Wir haben uns letztlich für ein Erbpachtgrundstück entschieden, für das wir monatlich etwa 100 € bezahlen werden. Verpächter ist die Kirche. In Deutschland gehören etwa 80% der Erbpachtgrundstücke öffentlichen Trägern, darunter auch die Kirchen.
Erbpacht Kosten: Berechnung der Nebenkosten bei unserem Pachtgrundstück
Wir werden also 1200 € jährlich an Pacht zahlen – mit 18 multipliziert, ergibt dies: 21.600 €
Maklerprovision: 7,18% von 21.600€ = 1550,88 € Die sympathische Maklerin verlangt doch pauschal 3000€, keine Ahnung, wie sie das berechnet hat…
Notar- und Grundbucheintrag: 1,5% von 21.600 = 324 €
Grunderwerbssteuer: 5% von 21.600 € = 1080 €
Erschließungskosten: ca. 13.000€
Erbpacht Kosten insgesamt: 17.954,88€
Anfangs wurde uns von Bekannten und Verwandten davon abgeraten, auf ein Erbpachtgrundstück zurückzugreifen. „Wer jetzt nicht richtig kauft, sei dumm“, hieß es da. Oder: „Banken finanzieren keine Häuser auf gepachtetem Grund.“
Das ließ bei uns erst einmal die Alarmglocken schellen, schließlich sind wir auf einen Hausbaukredit angewiesen. Für unsere Hausbank bzw. den dortigen Berater war die Erbpacht jedoch völlig unproblematisch. Wir konnten also aufatmen.
Die Banken bevorzugen Kunden, die ein Grundstück kaufen, nicht pachten.
zu den Erschließungskosten gehört auch das Abwasser und Regenwasser.
Strom- und Wasseranschluß sind zwar meist kostenlos, die letzten Meter sind das allerdings nicht immer.
Dann drück schonmal die Daumen daß es keine Straßenausbaugebühren gibt. Das wird dann ein richtig dicker Hund.
kurti, aber mich betrifft es keineswegs, denn mein Haus
steht bereits lange Jahre auf meinem Grundstück
leider paßt das auch für normale Grundstücksbesitzer
rechtlich komplexe Thematik -
- je nach Konstellation der geschlossenen Verträge kann Bereicherungsausgleich bei Bau eines Hauses auf fremdem Grundstück
erfolgen, d.h. das Grundstück erfährt durch die Bebauung eine nicht
unerhebliche Wertsteigerung - Kommt es aus irgendwelchen Gründen die
der Bauherr nicht zu vertreten hat dann nicht zu einem Grundstückserwerb durch den Bauherrn hat dieser einen Ausgleichsanspruch gegen den Grundstückseigentümer -
BGH in seinem Urteil vom 19.7.2013 – V ZR 93/12
Das Gebäude gehört dem Bauherren, also dem Grundmieter. Allerdings muss der Grund bei Ablauf des Mietvertrages im ursprünglichen Zustand zurückgestellt werden, soferne nicht etwas anderes vertraglich festgelegt wurde.
Das Gebäude wirde mit dem Grund und Boden des Grundstücks fest verbunden und damit gem. § 94 BGB wesentlicher Bestandteil dieses Grundstücks werden.
Wesentliche Bestandteile können gem. § 93 BGB nicht Gegenstand besonderer Rechte sein, sondern ihr Schicksal richtet sich nach dem Schicksal der Hauptsache.
Das bedeutet, dass - egal was vereinbart oder wie die Kosten aufgeteilt werden - immer der Eigentümer des Grundstücks gleichzeitig Eigentümer des Gebäides sein wird.
Sorry, vergass zu erwähnen, dass ich mich auf die österreichische Gesetzeslage beziehe; das Gebäude gilt hier als "Superädifikat" und bleibt in der verfügung des Erbauers.
Der Grundstückseigentümer wird Eigentümer.
No - er bleibt es und zwar lediglich im Hinblick auf sein eigenes Grundstück
93, 94 BGB: Der Grundstückseigentümer wird auch Eigentümer des Gebäudes.
Was mit dem Grundstück fest verbunden wird wird Bestandteil dessen und somit hat der Grundstückseigentümer Eigentum auch an der Bebauung