Automatische vertragsverlängerung 24 monatigen fittnessvertrages monate rechtens

Bei meiner Freundin wurde der 24-Monats-Vertrag im Fittnessstudio automatisch nach Ablauf der 2 Jahre um 24 Monate verlängert. Ist dies rechtens? Ich glaube mal gelesen zu haben, dass sich ein Vertrag automatisch maximal um 12 Monate verlängern darf. Gibt es hier Beispielurteile?

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Automatische Vertragsverlängerung eines 24-monatigen Fittnessvertrages um 24 Monate rechtens?

Ich weiß, dass es Rechtsprechung gibt, wonach die automatische Verlängerung von mehr als 12 Monaten den Verbraucherer unangemessen benachteiligt und solche AGB´s ungültig sind. Hab leider auch kein Beispielurteil zur Hand. Findet sich aber sicher bei Google.
Eine ähnliche Aussage habe ich auch bei Google gefunden. Leider nix konkretes. Sonst hätte ich ja auch nicht hier gefragt
Das kommt auf die Vertragsbedingungen an,wenn da drinsteht,dass sich der Vertrag ohne rechtzeitige Kündigung um ein Jahr verlängert,kannst du wahrscheinlich nichts dagegen machen.Allerdings muss es dir bekannt gewesen sein,also irgendwo fixiert sein.
Ne wenn in den AGB drin steht das er nach 24 monate sich wieder um 24 monate verlängert ist das rechtens.
warum hatte sie nicht 3 monate vorher gekündigt?
Wenn ihr euch unsicher seit verlangt die geschäftsbedingungen.
Obwohl die ja auf eurem Vertrag drauf stehen müssten.
309 Nr. 9b) BGB regelt die stillschweigende Vertragsverlängerung in AGBs:
"Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
9. bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr"
Fraglich ist, ob die Leistung des Fitnessstudios eine "regelmäßige Dienstleistung" i.S.d. der o.g. Vorschrift ist und ob die entsprechende Klausel ein Teil der AGB war.
Laut dieser Seite
www.verbraucher-urteile.de - Vertragsrecht
hat der BGH schon stillschweigende Verlängerungen von 12 Monaten bei Fitnessstudios als rechtens anerkannt. Bei 24 Monaten ist es aber durchaus fragwürdig, ob das auch noch rechtens wäre.


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