Auto ummelden wie gehts ist fall notwendig
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Auto ummelden - wie gehts und ist es in meinem Fall überhaupt notwendig?
Hallo ITGirl85!
Grundsätzlich ist derjenige, der den Fahrzeugbrief in Händen hält auch der Eigentümer des Fahrzeuges.
Nur die Zulassung kann einen Erwerbsnachweis sehen wollen.
Wenn der jetzige Halter Dir einen Schenkungs- oder Kaufvertrag unterschreibt, dürft diese Hürde genommen sein.
Zum Ummelden brauchst Du die Amtlichen Kennzeichen, eine Versicherungsdoppelkarte, den Fahrzeugschein, den Brief, das Protokoll der letzten Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, sofern das Fahrezug älter als drei Jahre ist.
Dazu noch Deinen Personalauswes / Reisepass und eventuell viel Zeit.
Die Versicherungsdoppelkarte kannst Du schon im Vorfeld von Deiner Versicherung zusenden lassen. Hiermit bestätigt die Versicherung, dass Sie das Fahrzeug vorläufig versichert.
Wenn Du dann bie der Zulassungsstelle bist, wird Dir ein Kennzeichen zugeteilt, dass Du dann meistens in der Nähe des Amtsgebäudes anfertigen lassen kannst. Dannach noch mal zu der Zulassungsstelle die kleben dann Die Amtlichen Siegel und die AU- und HU-Plakette drauf.
Dann nur noch die Schilder ans Fahrzeug montieren und los kanns gehn.
Übrigens die meisten Zulassungsstellen haben auf ihrer Homepage sämtliche Hinweise aufgeführt.
Bei einem Zweitwohnsitz kann das Fahrzeug am Erstwohnsitz angemeldet bleiben.
Viel Spass
Das Fahrzeug kann nicht nur,es muss am Hauptwohnsitz angemeldet werden.Seit 01.03.2007 ist nur dort eine Anmeldung möglich.
Grundsätzlich ist derjenige, der den Fahrzeugbrief in Händen hält auch der Eigentümer des Fahrzeuges.
Das Gilt nichtmehr. Auf den neuen Fahrzeugbriefen die ja jetzt 'Zulassungsbescheinigung Teil II' heißen steht extra drauf 'Gilt nicht als Eigentumsnachweis'
ansonsten gute Antwort.
Wieder etwas gelernt! ´
Abgesehen davon: Ich fand die alten Briefe und Scheine übersichtlicher und schöner.
Das Fahrzeug kann etwas später umgemeldet werden. Also geänderter Personalausweis bzw. Meldebescheinigung, KFZ-Brief, Versicherungsdoppelkarte und TÜV-/ASU-Bescheinigungen zur KFZ-Stelle mitbringen, fertig. Ggf. muß bei Kreiswechsel das Kennzeichen erneuert werden. Gesamtkosten ca. 120€
Zweitwohnsitz ist nicht ständiger Wohnsitz, da würde ich mal die Meldestelle fragen oder KFZ-Stelle.
Na toll, da wird man bei einer notwendigen Angelegenheit gleich noch so richtig abgezockt.
Wenn das Auto nicht auf Dich angemeldet ist, gehört es Dir rechtlich auch nicht. Dann musst Du es auch nicht ummelden.
Wenn Du es auf Dich ummelden willst, dann geht das auch mit der Adressänderung zusammen (so als ob das Auto von einem fremden gekauft wurde.
Beim zulassen brauchst Du Personalausweis mit der neuen Adresse, eine Deckungskarte der Kfz-Versicherung, seit etwa einem Jahr auch ein inländisches Girokonto zum abbuchen der Kfz-Steuer, die TÜV und AU Bescheinigung , Geduld und genug Geld für Gebühren und neue Schilder.
Nur wenn Du in der selben Stadt / Landkreis umziehst, kannst Du die alten Schilder behalten.
Ach so, Du bekommst auch noch einen neuen Kfz-Brief , es sei denn Du hast schon so einen. Auch der kostet extra Geld.
Die alten Schilder brauchst Du natürlich auch - am besten fährst Du mit dem Auto hin, manche Zulassungsstellen wollen auch die Fahrgestellnummer am Fahrzeug selbst überprüfen.
Auf wen das Auto angemeldet ist,ist rechtlich nicht relevant.Besitzer ist derjenige,der den Brief hat und den hat sie ja.Anmelden kann ich das Auto auch auf meinen Nachbarn.