Auto lieferzeit

wir haben im Oktober ein neues Auto bestellt und eine Lieferzeit von ca. Ende Januar genannt bekommen. Jetzt haben wir bereits fast Ende März und das Auto ist immer noch nicht ausgeliefert worden. Da mein jetziges Auto nächsten Monat zum TÜV muss meine Frage, ob ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug habe, falls der Neuwagen bis zu dem Zeitpunkt immer noch nicht da sein sollte und welche Lieferzeit ist ausserdem zumutzbar beim Neukauf eines Fahrzeuges? Gibt es eine rechtliche Richtlinie?

2 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1456 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Auto Lieferzeit

ja es gibt eine rechtliche lieferzeit von 6-8 wochen. das wäre normal wenn der Autoverkäufer dir eine schriftliche mitteilung gegeben hat über die Lieferzeit also ende Januar dann ist diese bindend.
Falls das Auto zu dem genannten Zeitpunkt nicht Angeliefert wurde so ist der Händler dazu verpflichtet für Ersatz zu Sorgen
Du solltest den Vertragspartner abmahnen und ihn auf eine besondere Schadenslage hinweisen
Beim nächsten Kauf könntest Du auch einen "Fixtermin" vereinbaren. Wenn das Auto nicht bis zum vereinbarten Termin bei Dir ist wird der Vertrag ungültig. Das setzt den Händler mehr unter Druck.
Es kommt darauf an, ob ein Liefertermin verbindlich zugesagt war. Da Du von "ca. Ende Januar" sprichst, war das vermutlich nicht der Fall. Dieser Punkt sollte aber anhand des Vertragstextes überprüft werden.
Im Falle der verbindlichen Vereinbarung befindet sich der Händler in Verzug und hat den eingetretenen Schaden zu ersetzen.
Im - wahrscheinlicheren - Fall der unverbindlichen Zusage solltest Du die Lieferung schriftlich anmahnen. Hierdurch wird der Verzug ausgelöst, mit dem selben Ergebnis wie oben.