Ausweispflicht öffentlichen nahverkehr

ein Freund von mir ist gestern in der UBahn gestolpert und gegen eine Scheibe eines UBahn-Kiosks gestoßen. Daraufhin kam der Kioskbesitzer aus dem Kiosk und hat ihn angepöbelt. Als mein Freund sich dann über ihn lustig gemacht hat hat er die Hochbahnsecurity gerufen, welche dann die Personalien aufgenommen haben & ihn müntlich verwarnt haben. Mich würde mal interessieren: Musste er in der Situation den Ausweis zeigen? Was passiert eig. wenn man trotz Hausverbot noch UBahn fährt & erwischt wird? schonmal

8 Antworten zur Frage

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Ausweispflicht im Öffentlichen Nahverkehr

Es wurde nichts beschädigt! Er ist ja nicht gegen die Scheibe gerannt oder so - nichts ist kaputt gegangen! Der Kioskmann hat wirklich übertrieben.
Er muss der Security nicht den Ausweis zeigen. Im Zweifelsfall werden die aber zur Personalienfeststellung die Polizei rufen und bis die eintrifft kann die Security ihn vorläufig festnehmen. Wobei ich nicht ganz sicher bin ob das verhältnismäßig ist bei einer kleinen Pöbelei.
Ja er muss, da er was beschädigt hat. Und das auslachen gleicht einer beleidiging was angezeigt werden dürfte, wenn der betroffene eine erstattet.
Wenn er es nicht einhält, droht bussgeld
ubahn kann er ja fahren, nur nichts beschädigen. und man soll ja bei einer beschädigung dafür gerade stehen, auch wenns nicht mit absicht war.
Das ist klar, wenn etwas zu Bruch gegangen wäre keine Frage. Aber es ist ja nichts passiert außer einem "klong
hm ok dann hätt er ihn evt ned zeigen müssen, es sei denn, das auslachen geht unter beleidigung. is es denn beim lachen geblieben oder was ging da genau ab?
Wir saßen schon in der UBahn & er hat ans Fenster geklopft, auf ihn gezeigt und gelacht bzw eine Grimasse geschnitten. Aber kein Mittelfinger oä beleidigendes.
naja, das scheint mir auch übertrieben
aber deswegen kann er ja immer noch ubahn fahren. und es ist ja erst bei der nächsten "auffälligkeit" hausverbot. wobei man wohl bei dem besitzer genau achten muss, was er tut
darf aber weder beleidigen noch rauswerfen, sonst kann man den spiess umkehren.
Du musst nur einen Personalausweis besitzen, nicht mal mitführen und vorzeigen musst du ihn nur der Polizei und nicht den Wachdienst, aber die können dich so lange festhalten, bis die Polizei kommt.
Wer trotz Hausverbot mit der U-Bahn fährt, kann ggf. vor Gericht zu Geld- oder Gefängnisstrafe verurteilt werden, aber da spielen viele Faktoren mit.
PS: Ich verstehe nicht, warum das "Asoziale" so in Mode ist. Wenn dein Freund warum auch immer gegen eine Scheibe prallt, so entschuldigt man sich anständig, egal ob man sich schuldig fühlt und macht sich bestimmt nicht lustig. Was dein "pöbeln" angeht, nun ich denke eher, dass da dein Freund doch übertreibt.


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


verkehr
Wann verjährt ein unfall mit fahrerflucht und bleibenden schäden beim opfer?

unter bestimmten umstaenden NIE! ich kenne die genauen fakten nicht, die dich zu dieser frage kommen liessen! nie


jura
Automatische Vertragsverlängerung eines 24-monatigen Fittnessvertrages um 24 Monate rechtens?

- Monaten ist es aber durchaus fragwürdig, ob das auch noch rechtens wäre.