Ausnahmen 400 euro regelung minijob

Gibt es eine Regelung zur 400 Euro Grenze der Minijobs, die es erlaubt, einen jährlichen Durchschnitt o.Ä. anzugeben? Konkreter Fall: Zwei Jobs über drei Monate hinweg. Vergütung: zwei Monate 400 Euro, einen Monat 410 Euro. Kann man sich dann darauf berufen in den restlichen Monaten nichts verdient zu haben und somit im Jahresdurchschnitt noch unter 400 Euro pro Monat zu verdienen? Oder müssen die Einnahmen unbedingt monatsweise betrachtet werden?

4 Antworten zur Frage

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Gibt es Ausnahmen zur 400 Euro Regelung beim Minijob?

Eine monatliche Betrachtung ist zwingend vorgeschrieben, wobei ein oder zwei kleine Ausreißer pro Jahr nicht so schlimm sind.
Es spielt keine Rolle, ob du in den restlichen Monaten nichts verdient hast. Es kommt nur darauf an, wieviel Monate du gearbeit und was du in diesen einzelnen Monaten erhalten hast. Klär das mit deinem Chef ab, er wird dir bestimmt dabei helfen, da er ja für diesen einen Monat evtl. auch Nachzahlungen zu leisten hat.
Monatlich sind leider nur 400 Euro steurfrei erlaubt! Das Finanzamt sagte mir man dürfe aber ein 13 Gehalt haben auch in Höhe von 400 euro
Steuerfrei sind 400€ erlaubt, "ausreißer" sind nicht drin. Schwankt der Betrag aber und ist mal drüber und mal drunter oder gibt es sogar Monate ohne Nebenverdienst, wirdein vernünftiger Arbeitgeber sichdrauf einlassen, Beträge über 400€ zu "schieben", also auf Monate zu buchen und auszuzahlen, wo du weniger als 400 verdient hast.
Hier findest Du wirklich sehr gute und umfassende Informationen zum Thema Minijobs:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Node.html__nnn=true


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