Aushife 400 basis fristlos kündigen keinen bock mehr habe

Ok in der Frage steht ja eigentlich schon alles. Ich arbeite halt seit 27.2.07 im Netto als Aushilfskraft. Meistens kassiere ich. ICh weiß nicht ob es wichtig ist, aber ich darf höchstens 325€ verdienen. So und nun möchte ich wissen, ob ich zu meinem Chef gehen kann und einfach sagen: " Ich gehe und komme nie wieder!". . Stefan

5 Antworten zur Frage

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Darf ich als Aushife auf 400€-Basis fristlos kündigen, weil ich keinen Bock mehr habe?

Ich sollte vielleicht noch dazusagen, dass ich hauptsächlich studiere. Den Job habe ich nur angenommen um eine finaziell schwache Phase zu überbrücken. Im übrigen: Ich bekomme nicht einen Cent BaFög oder andere sozialen Leistungen.
Ich finde deine Einstellung zur Arbeit gelinde gesagt ziemlich mies. Als geringfügig Beschäftigte mit 325 Euro Verdienst musst du gerade mal 15 Stunden in der Woche arbeiten. Ist das zu viel? Null Bock? willst du vom Staat leben und andere für dich arbeiten lassen? Hast du gar kein Verantwortungsgefühl?
du sprichst mir einmal mehr aus der seele
Nein
Kündigung
Auch ein 400-Euro-Beschäftigter kann weder "von heute auf morgen" kündigen noch gekündigt werden. Hier gelten dieselben Regeln wie für alle Arbeitnehmer:
* in den ersten 6 Monaten ist kein Kündigungsgrund erforderlich. Falls eine Probezeit vereinbart ist , gilt eine Frist von 2 Wochen zu jedem Tag für beide Seiten, wenn keine andere Frist vereinbart ist.
* ab dem siebten Monat gilt das Kündigungsschutzgesetz, d.h. der Arbeitgeber kann nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen. Das gilt nicht für Betriebe mit 10 oder weniger Arbeitnehmern. Bei der Berechnung dieser Zahl gilt ein geringfügig Beschäftigter nur als "halber Arbeitnehmer." Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2003 in diesem Arbeitsverhältnis standen, gilt noch eine Übergangsregelung.
* ab dem siebten Monat oder wenn keine Probezeit vereinbart war können beide Seiten nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen. Wenn der Arbeitgeber kündigt, verlängert sich diese Frist nach 2 Jahren Beschäftigung schrittweise bis auf 7 Monate zum Monatsende.
* durch einen Tarifvertrag, in sehr kleinen Unternehmen und bei kurzfristigen Beschäftigungen kann auch eine kürzere Frist vereinbart werden,
* der besondere Kündigungsschutz z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Mitglieder des Betriebsrates und Wehrpflichtige gilt auch für geringfügig Beschäftigte,
* vor jeder Kündigung muß, soweit vorhanden, der Betriebsrat gehört werden,
* die Kündigung kann nur schriftlich erklärt werden,
* wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Befristung endet oder wenn der Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag unterschreibt, gelten alle Regelungen über Kündigungsfristen und Kündigungsschutz nicht mehr.
Falls der Arbeitnehmer der Meinung ist, daß eine Kündigung rechtswidrig war, kann er sie durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen. Innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung muß die Klage beim Gericht eingegangen sein - andernfalls gilt in den meisten Fällen die Kündigung als akzeptiert. Der Arbeitnehmer kann die Klage selbst schriftlich einreichen oder mündlich beim Arbeitsgericht zu Protokoll erklären. Sicherer ist es, einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft damit zu beauftragen.
Arbeitsrecht bei 400-Euro und Teilzeit
Ich denke, dass könntet du nur machen, wenn du noch nicht aus der Probezeit raus bist.
SOnst kann das Ganze mögliche Vertragsstrafen nach sich ziehen.
Außerdem ist es unkollegial und unfair deinem Chef gegenüber. Du solltest ihm sagen, dass du nicht mehr dort arbeiten willst und ihm wenigstens die Zeit lassen, Ersatz zu suchen. Es sei denn er hat sich ungerechtfertigt mies behandelt. Versuch es doch nett zu klären.
Frag am besten deinen Chef oder lies deinen Arbeitsvertrag, wie das am besten geht. Zu sagen: "Ich hab keinen Bock mehr", schließt eine Wiedereinstellung bei der nächsten Finanziellen Schwächephase aus.
Informiere dich am besten beim Finanzamt, welche Möglichkeiten es gibt einen 400 € Job zu machen ohne dabei die 325 € Obergrenze zu überschreiten , oder stelle eben diese Frage hier ein.


kündigungsfrist
Kann man sofort Kündigen?

- einhalten. das steht in sein Arbeitsvertrag. Er sollte die Kündigungsfrist einhalten! Es könnte sonst sein, das er seinem Geld und -- befindet, gilt nur eine verkürzte zweiwöchige Frist. hier mehr dazu: Kündigungsscheiben Beruf wegen Auswanderung | Kündigungsschreiben -- vereinbart, so dass der Arbeitnehmer, der auswandern und deshalb kündigen möchte, immer zunächst den eigenen Arbeitsvertrag dahingehend -


arbeitsrecht
Steht mir ein Abschlag zu?

- mein Konto war, ich zum zweiten mal mein Konto überzogen habe, war ich wieder bei meinem AG, der total sauer darüber -- darlegen und um einen Abschlag bitten. Der wird aber kaum mehr betragen als was du bis zum Zahlungstag an Arbeitsleistung -


kündigung
Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -- ^^ Kann man nun aus dem Vertag austreten oder nicht? Habe den Vertrag letztes Jahr im September 2010 abgeschlossen -