Aufenthaltsbestimmungsrecht

Kann ein Richter gegen ein Psychologisches Gutachten entscheiden wenn das JA das will?

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Aufenthaltsbestimmungsrecht

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hoffi1811
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hoffi1811
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hoffi1811
also jetzt mal auf den Grund das Gutachten hat gesagt das es zum wohl der Kinder wäre wenn sie bei mir wohnen das JA ist dagegen können die ohne Probleme ein neues Gutachten fordern obwohl der Richter einen Richterlichen Hinweis zur kindgerechten rückführung zur Mutter schriftlich an meine Anwältin schon geschrieben hat?
nein,um sicher zu gehen wird er ein zweites Gutachten anfordern,er ist kein Erfüllungsgehilfe des Jugendamt.
also jetzt mal auf den Grund das Gutachten hat gesagt das es zum wohl der Kinder wäre wenn sie bei mir wohnen das JA ist dagegen können die ohne Probleme ein neues Gutachten fordern obwohl der Richter einen Richterlichen Hinweis zur kindgerechten rückführung zur Mutter schriftlich an meine Anwältin schon geschrieben hat?
Wenn ich Dich richtig verstehe, hat der Richter schon gemäß Gutachten entschieden, oder wie?
ich weiss nicht ob ich das so verstehen kann oder ob er nur eine stellungnahme damit meint. Ich bin am ende das geht schon bald ein Jahr und die Kids leiden
ich verstehe das so aber es ist kein Beschluss
Hat es denn nach dem Gutachen eine Anhörung vor Gericht gegeben? Oder erfolgt die Anhörung auf schriftlichem Weg?
Anhörung gab es keine und ob die schriftlich ist weiss ich nicht mein Nochmann will das aufjedenfall verhindern
das die Kids zu mir kommen in dem Gutachten geht es bei ihm nur darum das er das ganze Geld verliert und die Wohnung
Ein Gericht entscheidet zum Wohl des Kindes und nicht zum Wohl eines Elternteils. Wenn das JA trifftige Argumente für ein weiteres Gutachten liefert, dann kann es sein, daß der Richter dieser Empfehlung folgt. Es müssen dann aber in aller Regel wirklich gute und trifftige Gründe sein. Was sagt denn Deine Anwältin?
sie sieht dem ganzen gelassen entgegen. ich habe mir nix zu schulden kommen lassen mein Mann lügt nur das blaue vom Himmel habe Jahrelang die Kids alleine grossgezogen und jetzt wäre ich erziehungsunfähig,das Gutachten hat das gegenteil gesagt was mein Mann behauptet hat und jetzt geht das JA der Verfahrenspfleger und mein Mann gegen mich.Meine Anwältin meint das sind schlechte Verlierer
Ferndiagnosen sind natürlich immer tückisch. Aber wenn das Gutachten Dir einen einwandfreien Leumund bescheinigt und Deine Anwältin gelassen ist, würde ich dem vertrauen. Und da dem Gericht schon ein Gutachten vorliegt, ist es eher unwahrscheinlich, daß der Richter noch einem weiteren zustimmt, wenn es dafür keine ersichtlichen Gründe gibt. Der Tobsuchtsanfall Deines zukünftigen Ex-Mannes ist als Grund nicht ausreichend.
erstmal für die freundlichen Worte aber immo liegen die Nerven blank meine Kids sind 10 und 6 die wollen fest zu mir und weinen das kostet viel kraft.
Ja, das glaube ich Dir. Gerade wenn kleine Kinder in so eine Situation involviert sind, ist es besonders schwer zu ertragen. Man kann ihnen so schlecht vermitteln, daß der Horror bald vorbei sein wird. Und sie leiden so fürchterlich. Wenn Deine Anwältin gelassen ist, dann schöpfe Deine Kraft daraus, damit Du stark sein kannst für Deine Kinder. Ich weiß, es ist schwer, aber bleibe mit aller Macht zuversichtlich.
Ich wünsche Dir ganz viel Kraft. Und natürlich einen guten und schnellen Ausgang.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Mein Mann hat bei unserer Trennung, ohne mein Wissen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht versucht, einzuklagen.
Es ist ihm aber nicht gelungen, da er mir nix vorwerfen konnte.
Jetzt haben wir beide das Sorge- und auch das Aufenthaltsbetimmungsrecht.
Ohne dein Wissen? Wie nett. Aber genau so etwas befürchte ich auch. Sollte ich mich lieber absichern und es beantragen? Oder kann er es nur beantragen, wenn er gute "Gründe" hat?
Ja, ich habe es vom Gericht erfahren.Du kannst es beantragen, dann bist Du auf jeden Fall abgesichert. Ich kannte meinen Mann wohl doch nicht so gut und hätte ihm so etwas auch niemals zugetraut.
Inzwischen weiß ich Bescheid und bin auf der Hut.
Ich hatte ja überhaupt keine Ahnung, was es für Möglichkeiten gibt, den Anderen zu schaden, denn das hatte ich auch gar nicht vor.
Ich wollte immer, daß die Kinder von Keinen von uns Beiden verzichten müssen und nach drei Jahren Kampf, scheinen sich die Wogen nun auch zu glätten. Hoffe ich.
Jahre? Du Arme bzw. ihr Armen! Ich möchte ihm auch nicht schaden., habe aber Angst, dass er mir schaden möchte. Nur möchte ich jetzt auch keinen Streit anfangen. Ach, alles Mist.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Kraft für die Zeit, die Dir noch bevorsteht und viele Menschen, die für Dich da sind, wenn Du sie brauchst.
Und daß Du weißt, daß irgendwann alles vorbei ist und Du nicht aufgibst.
Ich habe in den drei Jahren, den perfekten sozialen Abstieg hingelegt, habe gekämpft, aufgegeben, neu angefangen zu kämpfen und eine Pause eingelegt zum Kraft schöpfen. Ich bin zwei Schritte vor und einen zurück gegangen, kam mir vor wie Sysipus.jetzt bin ich glücklich, wir haben alles geregelt , ich weiß, daß ich eine Menge aushalten kann, ich weiß, wer meine wahren Freunde sind und habe entgegen aller Vernunft, eine neue Liebe gefunden.
Solange Dein Mann nix tut, laß ihn und wenn er nix gegen Dich in der Hand hat, kann auch nix passieren.
Also viel Kraft für die Zeit, die da kommt.
Bestimmt hat Dein Mann auch ganz viel Angst
Nee, der hat keine Angst! Aber dafür auch nichts gegen mich in der Hand. Ich werde einfach abwarten.
Was einen nicht umbringt, macht einen nur härter
Im engen Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steht die Regelung des § 1687 BGB, der die Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei dem Vorliegen von gemeinsamen Sorgerecht bei Trennung der Eltern bzw. gerichtlicher Verteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an ein Elternteil regelt. Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind."
Aufenthaltsbestimmungsrecht – Wikipedia
dast hast du wenn nichts anderes vereinbart wurde