Arbeitgeber zwischenzeugnis verweigern

Ich hab jetzt paar verschiedene Meinungen gelesen aber darf der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis wirklich verweigern oder muss man ihm den Grund nennen warum man ein Zwischenzeugnis haben will? Einerseits heist es dass der Ag das Zeugnis nicht verweigern darf aber an anderer Stelle habe ich gelesen dass man dem Ag einen wichtigen Grnd nennen muss wie z.B. - ein eigener Stellenwechsel - Änderungen im Arbeitsbereich, wie Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten - Insolvenz - Bewerbungen - usw. Was kann ich jetzt wirklich glauben oder wo genau kann ich es nachlesen?

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Darf der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis wirklich verweigern?

Wann können Sie die Erteilung eines Zwischenzeugnisses verlangen?
Herkömmlich wird in Handbüchern und Kommentaren zum Arbeitsrecht gesagt, daß Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis nicht "einfach so", sondern nur dann verlangen könnten, wenn sie ein "berechtigtes Interesse" an einem solchen Zeugnis hätten. Ein solches Interesse soll etwa dann gegeben sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellt, wenn sich Änderungen im Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ergeben oder wenn ein neuer Vorgesetzter kommt.
Da heutzutage aber bereits der Wunsch des Arbeitnehmers nach der Vorbereitung eines beruflichen Wechsels als berechtigtes Interesse nach einem Zwischenzeugnis anerkannt ist, können Sie sich auf den Standpunkt stellen, daß die Darlegung eines besonderen Grundes für die Bitte um ein Zwischenzeugnis nicht nötig ist. Letztlich können Sie daher stets und ohne weiteres ein Zwischenzeugnis verlangen.
Eine Ausnahme von dieser Regel stellt allerdings § 61 Abs.2 BAT dar. Nach dieser Vorschrift, die jedoch nur für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt, ist der Angestellte nur dazu berechtigt, "aus triftigen Gründen auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis zu verlangen."
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können, ist nicht zu verwechseln mit der anderen Frage, wann Sie bei Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen können: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung bereits gekündigt ist und die Kündigungsfrist noch läuft, benötigen Sie möglicherweise schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Zeugnis, um sich zeitig bewerben zu können. In einer solchen Situation können Sie verlangen, daß Ihnen bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis ausgestellt wird, das Ihr Arbeitgeber allerdings als "vorläufiges Zeugnis" bezeichnen darf."
HENSCHE Arbeitsrecht: Zeugnis
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Arbeitsrecht/2007/Zeugnis3.html
Hallo, ohne einen triftigen Grund oder eine tarifliche Grundlage besteht kein Recht auf ein Zwischenzeugnis.