Arbeitgeber vorenthalten man schwangerschafts vertretung ist

Hallo erstmal ich hätte da eine frage die mir echt am herzen liegt, und zwar ob mir mein aebeitsgeber vorenthalten darf dass ich eine Schwangerschafts vertretung bin. ich habe mich vor 2 jahren für wine stelle als kinderpflegerin beworben auch beim aufbau konzeption ect. Mitgeholfen. Beim Bewerbung Gespräch wurde mir gesagt dass ich erstmal einen befristeten vertrag bekomme 2 jahre und dann könne man noch 1x ne verlängerung machen und danach komme eine festeinstellung weil man nur 1x noch verlängern könne naja aufjedenfall habe ich da zugesagt und arbwite mittlerweile auch schon 2 jahre in der Einrichtung hatte vor 3 wochen nun ein Mitarbeiter Gespräch da wurde meine Arbeitsweise gelobt wie gut ich sei und alles und haben mich nochmal verlängert 6 Monate; Argument meiner Leitung war dass eine jahrelange mitarbeiterin nun wieder aus dem schwangerschafts urlaub wieder zurück käme und die ihr eine stelle geben müssen - sie hätte früher im kinder hort gearbeitet doch wolle nun in die krippe und sie bekommt nun meine stelle und ich muss gehen! Das ist doch eine Frechheit das steht nicht in meinem vertrag! Meine frage können die mich unter diesem vorwand rausschmeisen? Kann ich damit zum Betriebsrat?

29 Antworten zur Frage

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Darf Arbeitgeber einem vorenthalten dass man eine schwangerschafts vertretung ist?

Damit würde ich auf jeden Fall zum Betriebsrat gehen.
Der Arbeitgeber, die Institution, wird die gleiche sein, sowohl für den Kinderhort wie für die zu Deinem Arbeitsbeginn neu eröffnete Kinderkrippe.
Richtig ist, dass die Kollegin nach Ablauf ihrer Erziehungszeit das Recht auf einen Arbeitsplatz beim alten Arbeitgeber hat - ob der aber nun im Kinderhort sein muss oder in der NEUEN Kinderkrippe, bleibt abzuwarten. Schließlich hat sich mit dem Neubau der Kinderkrippe auch der Personalschlüssel verändert, d.h. er muss sich vergrößert haben.
Damit hättest Du meiner Meinung nach beste Chancen, auf Deinem Arbeitsplatz bleiben zu können. Du solltest dies vielleicht auch mal mit einem Anwalt in einer -nicht kostenfreien- Beratung besprechen.
aber gerne doch - ich wünsch Dir viel Glück.
PS: Ich würde für meinen Arbeitsplatz kämpfen!
Siehe auch, was ich im Keller noch geschrieben habe.
In einer Kindertagesstätte gibt es wohl kaum einen Betriebsrat.
Claus, nach dem Kommentar von rox in seiner Antwort, ist die Frage ja nun keine mehr,
bleibt mir nur noch: Grüß Dich
Du kannst natürlich zum Betriebsrat gehen Der kann ein gutes Wort für dich einlegen und auf Wohlwollen der Geschäftsleitung hoffen.
Rechtlich hast du einen befristeten Arbeitsvertrag und Ende. Selbst wenn Dein Chef nun lieber ein Gummibärchen an Deinen Arbeitsplatz setzen möchte, ist das rechtlich so gut wie nicht anfechtbar.
Dass das ganze mehr oder weniger unfair ist, ist auch mein Empfinden.
Nicht für jede einzelne. Aber Kindertagesstätten werden ja auch von Organisationen unterhalten.
In erster Linie bezog sich der Satz aber auf die Frage "Kann ich damit zum Betriebsrat?" Ob sie einen haben oder nicht, muss sie schon selber rausfinden
Hmmm stimmt hatte nicht ganz zu Ende gelesen.
Ja - weil es sein Belangen ist.
Letztendlich profitieren aber alle davon, weil du MORGEN immer noch einen Arbeitsplatz hast
inzwischen bist Du dort zwei Jahre tätig, also von Schwangerschaftsvertretung kann dann wohl keine Rede mehr sein -
Darauf kommt es auch gar nicht an weil:
- mündliche Zusagen gelten genauso, wie schriftliche Vertragsvereinbarungen - Nur, Du mußt auch diese mündliche Zusage beweisen können - Dann hast Du
reelle Chancen, daß das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden muß
Sie hat ja nichtmal eine mündliche Zusage sondern nur:
".und dann KÖNNE man noch 1x ne verlängerung machen und danach komme eine
festeinstellung." Rechtlich ist das so richtig.
Die eine Verlängerung hat sie sogar bekommen. Wenn sie DANACH weiter arbeiten soll, müsste sie unbefristet übernommen werden.
Es ist also ein ganz normaler befristeter Vertrag, der einmal verlängert wurde und jetzt eben nicht mehr. leider ne klare Sache
wahrscheinlich meint die Fragestellerin nicht "Schwangerschaftsvertretung", sondern "Vertretung einer Mitarbeiterin in Elternzeit
Naja, was heißt rausschmeißen?
Dein Vertrag läuft aus, du wirst ja nicht gekündigt.
Ja mein vertrag läuft aus doch hab ich nicht das Recht von vornherein zu wissen was sache ist? Dürfen die mein Vertrag einfach beenden unter diesen Voraussetzungen?
Es ist schwierig, einen Vertrag, der ausgelaufen ist, zu kündigen.
Das gelingt nicht mal dem größten Rechtsverdreher.
Moralisch wäre das sicher besser gewesen, klar.
Ich fürchte rein rechtlich gesehen lässt sich da aber nichts machen - es war ja von vorne herein nur von einem befristeten Vertrag die Rede. Man "beendet" den Vertrag ja nicht einfach so, der Vertrag endet von selbst.
Mein vertrag läuft ja noch bis september abgelaufen is mein vertrag ja noch nicht
Bis wann will dein Vorgesetzter dich denn "loswerden"?
Mein Vertrag wurde verlängert bis september 2015 dann kommt diese frau aus dem Schwangerschaft s urlaub wieder zurück und nimmt meinen platz ein frechheit
Man hat ihr bei der Bewerbung nur die derzeit üblichen Bedingungen für neue Arbeitsplätze mitgeteilt. Und diese sind: Zunächst befristete, 1x verlängerbare Verträge, die dann bei Weiterbeschäftigung in unbefristete Verträge übergehen müssen.
Man hat ihr bei Einstellung keinesfalls unmissverständlich klar gemacht, dass IHR Vertrag nur ein befristeter bleibt und sie niemals mit einer Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis rechnen kann.
Naja, aber "mit etwas rechnen können" ist eben kein Vertrag.
Der Vertrag wurde nun bis September 2015 verlängert, dann läuft er aus. Und danach wird es nun eben keinen neuen Vertrag geben. Damit muss man eben rechnen, wenn man nur einen befristeten Vertrag hat.
Ihr wurde aber bei Einstellung eine evtl. Übernahme in eine Festanstellung suggeriert. Ich weiß, wie schwierig es für Arbeitgeber ist, Stellen von Mitarbeitern zu besetzen, die im EZU weilen, zumal sie diesen auch noch 3x verlängern können. Doch sollte gerade deshalb mit dem Gesetz zur nur noch 1x-igen Verlängerung von unbefristeten Verträgen dem willkürlichen Umgang mit dem "Ersatzpersonal" entgegen gewirkt werden. Maßgebend dürfte m.M.n. auch sein, dass mit Ersatzpersonal immer eine bestimmte Stelle besetzt wird, die nicht im Laufe der Vertragslaufzeit des Ersatzpersonals nach hü und hott auf andere Planstellen umgemünzt werden darf.
Klar ist es richtig, dass der 1x verlängerte Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Aber die Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag an einer Stelle, wo es mir gut gefällt, und das nach 2 Jahren gut geleisteter Arbeit, würde ich nicht kampflos aufgeben. Dafür lohnt es sich m.E. immer zu kämpfen.
Ja, klar. Aber es bleibt eine eventuelle Übernahme. Keine sichere.
Und natürlich ist es gut, dass es dieses Gesetz gibt, aber an diese beschränkten Verlängerungen von befristeten Verträgen hält er sich ja schließlich.
Ich will damit nicht sagen, dass die Fragestellerin es nicht versuchen soll! Wenn sie das möchte, dann wünsche ich ihr dabei alles Gute.
Jedoch würde ich mir an ihrer Stelle tatsächlich überlegen ob ich Geld für einen Anwalt ausgebe, der mir dann auch nur sagt, dass der Vertrag eben ausgelaufen ist.
Ich finde es oft so gemein, wenn Ersatz-Mitarbeiter sich über einen langen Zeitraum engagiert und gut eingebracht haben und dann leer ausgehen. Dann aber sollte von vornherein mit offenen Karten gespielt werden und klar und deutlich, wenn nicht sogar schriftlich fixiert, werden, dass eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nur im Ausnahmefall gewährt werden kann.
Bei uns in der Klinik achtet der Betriebsrat peinlich genau darauf, dass alles korrekt abläuft und kein Hin- und Herschieben von Stellenbesetzungen stattfindet.
Wenn irgendein Gemauschel im Gange ist , gibt es größte Probleme mit dem BR.
Ich denke, die Einrichtung wurde neu eröffnet? Wie kann es da eine langjährige Mitarbeiterin geben?
Claus, es gibt wohl auch noch einen Kinderhort, der schon länger existiert, die Kinderkrippe wurde vor 2 Jahren neu, als zusätzliche Einrichtung, unter dem Dach EINES Trägers eröffnet. Ist inzwischen nicht ungewöhnlich,.Synergieeffekte.
Muss sogar nicht mal mehr, wie man annehmen mag, eine kommunale Einrichtung sein, dahinter bzw. darüber kann ggf. auch ein großer Konzern stecken.
Natürlich hast Du Recht, dass dieses Vorgehen unfair ist. Aber man kann ihnen nichtmal vorwerfen, dass sie nicht mit offenen Karten gespielt hätten: Der Vertrag war von Anfang an befristet.
Wenns um die AWO geht, solltest du auf jeden Fall zum Betriebsrat gehen. Denn der hat auf alle Fälle Informationen darüber, wo und wie man Dich einsetzen kann. Evtl. findet er sogar eine Möglichkeit wie Du bei "Deinen" Kindern bleiben kannst. Einen wirklichen Anspruch hast Du meiner Meinung nach nicht. Aber wie gesagt: Bei der AWO heisst es "dran bleiben".
rox, ja, rein rechtlich gesehen stimmt das ja, , aber im Hinblick auf den vergrößerten Personalschlüssel lohnt es sich trotzdem, beim Betriebsrat nachzufragen, auf welcher Stellen man genau sitzt und ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, die Stelle gar zu behalten.
mokuba: aha, die AWO, hab ichs doch geahnt. Also Termin beim Betriebsrat holen


arbeitnehmer
Ab welcher Arbeitnehmerzahl darf ein Betriebsrat gewählt werden?

- ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert. mehr: BetrVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis-- arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder 2. -


arbeit
Könnt ihr diese Personenbeschreibung verbessern? Könnt ihr sie besser machen? Tipps geben?

- also für ungefährlich" nicht reinschreiben. Sorry Hier ist das Komma richtig: Ihre Zähne sind vollständig,weiß -- trägt sie einen roten Pullover und gelbe Jeans. Trägt man nicht immer etwas anderes? --> Personenbschreibung Beim -


rechte
Arbeitsgesetze bzw. Regeln

- Stelles des Deutschen Gewerkschaftsbundes oder der für den Betrieb zuständigen Gewerkschaft 4. Du kannst auch konkret hier -- ist es, Arbeitsplätze zu sichern und die Einkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen. Die Gewerkschaftsbewegung ist international. -- Betrieb an den Betriebs- oder Personalrat oder die Mitarbeitervertretung, wenn es so eine/n gibt. 2. An einen Fanchanwalt für -- Gang gerät. Und Nein, wenn man kein Mitgleid ist, bekommt man auch keine Hilfe von irgendeiner Gewerkschaft. Ruf einmal -- Und schwupp, bist du Mitglied in dieser Gewerkschaft. Der Arbeitgeber bekommt solange davon nichts mit, bis das der erste Streit, -