Arbeitgeber trinkgeld einbehalten

das darf er nicht! Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind gem. § 3 Nr.51 EStG steuerfrei.

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Darf der Arbeitgeber Trinkgeld einbehalten?

Es kommt auf den Arbeitgeber an. Es gibt Betriebe da behält der Angestellte das Trinkgeld für sich.
Dann gibt es Betriebe wo alles Gesammelt wird und durch alle geteilt wird. Entweder wöchentlich oder monatlich


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