Arbeitgeber mannes elternzeit verbieten

http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/erziehungsgeld_und_erziehungsurlaub.html Die Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch an den Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Väter dürfen ebenfalls ab dem Tag der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen. Hier allerdings gibt es einen Fallstrick beim Kündigungsschutz. Bei Männern hingegen, die die Vätermonate in Anspruch nehmen oder noch länger pausieren wollen, setzt dieser Kündigungsschutz erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit ein. Der letzte Termin zur Anmeldung ist sieben Wochen vor dem Start der Elternzeit. So hat der Mann eine Woche Zeit, seinen Arbeitgeber zu benachrichtigen. Diese Frist ist sehr wichtig. Würde nämlich ein werdender Vater seinem Arbeitgeber bereits lange vor der Geburt mitteilen, dass er die Absicht habe, zwei oder gar mehrere Monate Elternzeit zu nehmen, könnte dieser noch schnell die Gelegenheit ergreifen zu kündigen.

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Kann der Arbeitgeber meines Mannes die Elternzeit verbieten?

Kurz gesagt: Nein, dafür hat Dein Mann einen gesetzlich geregelten Anspruch.