Arbeite ganztagskraft zahnarztpraxis ohne vertrag wievie urlaub bekomme
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Ich arbeite als ganztagskraft in einer zahnarztpraxis ohne vertrag wievie urlaub bekomme ich
jeder, jeder, jeder arbeitnehmer MUSS einen vertrag haben. zur ausstellung ist der arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.
aber vielleicht ist das hier eh nicht wichtig.
Laß Dir erstens einen Vertrag geben, alleine schon aus renten- und versicherungstechnischen Gründen!
In dem sollte zweitens dann auch der Urlaub geregelt sein!
Da die Regelungen für uns leider nicht bundeseinheitlich sind, gilt mindestens der gesetzliche Anspruch von 24 Werktagen :
Bundesurlaubsgesetz - dejure.org
Sollte es in Deienm Bundesland einen Tarifvertrag für Zahnarzthelferinnen geben, dann kann es sogar mehr sein
ohne Vertrag" heißt wohl ohne schriftlichen Vertrag? Das ist zulässig, wenn auch nicht empfehlenswert. Keine Partei kann im Streitfall ohne weiteres die Grundlage des Arbeitsverhältnisses beweisen.
Zur Frage: ist zum Urlaub nichts ausdrücklich geregelt , gilt das Bundesurlaubsgesetz als Mindestregelung:
BUrlG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Du hast Anspruch auf 24 Werktage , das steht hier:
BUrlG - Einzelnorm
Arbeitest Du regelmäßig mehr oder weniger als
6 Tage wöchentlich, ist der Urlaub umzurechnen, z.B. bei 4-Tage-Woche:
24 Tage geteilt durch 6 mal 4 = 16 Arbeitstage Urlaub jährlich.
Alles klar?
Bitte ggf. rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, dies hier ist allenfalls ein Hinweis!
Alles Gute,
Martin
schon wieder so ein notleidender Zahnarzt der die Sozialabgaben sparen will. Ich kotz gleich!
Sollen wir mit einem Hut rum gehen?