Arbeigeber mitarbeiter freiwilligen feuerwehr arbeit freistellen sirene alarmiert

Die Frage ist durchaus berechtigt, da sich immer mehr Arbeitgeber weigern, den AN für einen Einsatz frei zu stellen. Bzw. es wird dem AN doch sehr massiv nahegelegt, NICHT zum Einsatz zu gehen, da er sonst Konsequenzen zu befürchten hat. Ein Blick in die jeweiligen Landesfeuerwehrgesetze ist da meist sehr hilfreich. Spätestens dann, wenn die Firma des AN mal auf die Freiwillige Feuerwehr angewiesen sind, ändert sich die Einstellung zu den Männern und Frauen, die ihren Dienst in der FFW versehen.

13 Antworten zur Frage

Bewertung: 5 von 10 mit 1484 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Müssen Arbeigeber Mitarbeiter die bei der freiwilligen Feuerwehr sind von der Arbeit freistellen wenn die Sirene alarmiert?

Ja muss er. Die Problematik ist, das manche Arbeitgeben, vorallen kleinere Unternehmen, bei der Einstellung von Mitarbeitern Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr schon benachteiligen.
Das wird aber keiner direkt als Grund für eine Nichteinstellung nennen.
Manchen Unternehmen nützt es eben nichts, wenn er von der Gemeinde den Lohn des Mitarbeiters ersetzt wird, wenn er ständig seine Aufträge nicht erfüllen kann.
Also das ist ein so genanntes zweischneidiges Schwert.
Hier der gesuchte Gesetzes Text:
Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der
Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits-
oder Dienstverhältnis, erleiden; § 18 a Abs. 2 GemO gilt entsprechend.
Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder
sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anforderung der Gemeinde, bei
Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen
Zeit, entfällt für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Pflicht
zur Arbeitsleistung. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte
einschließlich aller Nebenleistungen, Zulagen und Arbeitgeberbeitr
äge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie aller freiwilligen
Arbeitgeberleistungen fortzugewähren, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise
erzielt worden wären. Privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf
Antrag durch die Gemeinde ersetzt; öffentliche Arbeitgeber haben keinen Erstattungsanspruch.
Satz 4 gilt entsprechend für Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
vom 26. Mai 1994
Sollte dann überall eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden? Oder sogenannte Stützpunktfeuerwehren, die im Umkreis von 50km oder mehr Einsätze haben. Könnte man mit solchen Aktionen dieses Problem wirklich lösen?
Nein, dafür hat der Staat kein Geld und hat auch genau festgelegt, ab welcher Größe eine Stadt eine Berufsfeuerwehr besitzen muss.
Alles andere muss die Freiwillige erledigen.
Gibt es nicht genug freiwillige so kann es zur Zwangsverpflichtung kommen, das sieht der Gesetzgeber so vor.
Dass dem zur Zeit nicht so ist, weiß ich auch Meine Frage zielte darauf ab, ob es sinnvoll/nicht sinnvoll wäre, die FFW abzuschaffen und alternativ dazu BF/StützpunktFW einzurichten. Übrigens gibt es in den Ländern hierzu verstärkt Diskussionen.
Wer soll diese alles Finanzieren? Wo bleibt dann der Einsatz des einzelnen für den Staat für die Gemeinschaft?
Ist der Staat für alles zuständig, oder haben wir auch als Bürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Entwickeln wir uns immer weiter zu einen egoistischen Wesen hin?
Tja lieber Kuno, wenn ich mich so umschaue, dann kann ich leicht den Eindruck gewinnen, dass der Einzelne ganz und gar nicht mehr gewillt ist, seinen Einsatz für die Gemeinschaft zu leisten. Der Staat wird für alles zuständig gemacht und wir haben nur noch Rechte. Wobei, wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahrzehnte ansieht, der Staat sicherlich nicht unschuldig daran ist, suggerierte er doch durch seine Aktionen in den 60er und 70ern, dass er der allein Glücklichmachende ist und der Einzelne sich nicht um sein Wohl zu kümmern brauchte. Dies wurde dann an die Kinder, die heute Erwachsene sind, weiter gegeben. Keine Aktion ohne Reaktion.
Ja, der Arbeitgeber muß den Arbeitnehmer freistellen. Der Lohn muß fortbezahlt werden, den kann sich der Arbeitgeber aber wieder bei der Stadt oder Gemeinde holen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge.
Hier noch das Gesetz dazu: Es gilt nur für private Arbeitgeber! Nicht im öffentlichen Dienst.
Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes Rheinland Pfalz: Aktuelles
So kenne ich es zumindest.
Auch für lehrgänge kenne ich es so das man freigestellt wird.
Ja natürlich, sonst macht das System ja keinen Sinn. Das ist das Gleiche wie bei einer Einberufung zu einer Wehrdienstübung, das kann der Arbeitgeber auch nicht vom Urlaub abziehen
Ansonsten gäbe es ja keine einsatzbereite Feuerwehr - Es brennt, aber keiner kann löschen weil alle auf Arbeit sind.
Also man muss freigestellt werden für alles was mit der FF zu tun hat.
Allerdings kann sich der Betrieb den Arbeitsausfall bezahlen lassen von der Stadt. Er muss dazu nur eine Rechnung an die Gemeinde stellen.
Das ist nicht pauschal zu sagen. Dieses ist Länder und Gemeindesache. So wie ich weiß wenn eine Stadt eine Hauptamtliche Wehr hat dann sind die Mitglieder einer FF nur bedingt freizustellen. Dieses müsste sich aber aus der Satzung der Gemeinde ergeben. Letzendlich würde ich mich aber mit dem Arbeitgeber einigen und nicht mein recht einklagen.


allgemeinfrage
Wie kann ich jemanden Helfen, der den Selbstmordversuch eines sehr nahen Verwandten miterlebt …

Indem du ihm einen sehr guten Psychologen empfiehlst. Solche Probleme sind keinesfalls einfach zu händeln oder


feuerwehr
Kellerzwischentür - abschließen oder nicht? Brandschutz?

- Die Tür müsste aufbleiben. Das haben wir selbst in der Feuerwehr gelernt.Man muss immer zugängliche wege zum gas haben! -


pflicht
Gibt es in den USA auch Pflichtversicherungen wie in Deutschland?

- selbst überlassen. Auch die Krankenversicherung über dem Arbeitgeber ist keine Pflicht von daher werden Firmen gerne gesehen -