Angebot verbindlich

Hallo ich habe eine frage sagen wir z.b. saturn media markt und co machen einen Werbung diese "pappe" werbung sie bieten einen fernseher in der werbung für 500€ an ich komme dahin und er k fürostet aber 600€ 1) habe ich einen anspruch den für 500€ zu bekommen? 2also da fällt "so lange das angebot reicht" aus wie sieht es da aus? am besten wäre mit einem Gesetz das zu bezeugen. angebot gilt doch nur als verbindlich wenn es persönlich ist, also man schreibt dich mit deinem namen an oder nicht? ! habe ich einen anspruch den für 500€ zu bekommen?

2 Antworten zur Frage

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Angebot verbindlich?

Angebot gilt nur als verbindlich, wenn es persönlich ist."
Völlig richtig. Eine Werbeprospekt oder Zeitungsanzeige ist kein Angebot im rechtlichen Sinn.
Es gibt zwar Gerichturteile in der Richtung, aber in diesem Fall wird sich der Verkäufer auf Irrtum berufen. Steht ja auch im Prospekt drin: Irrtümer vorbehalten.
Keine Chance.
soviel ich weiss hast du keinen verbindlichen Anspruch solange du nicht persönlich zB per Brief mitgeteilt wird wenn kein Produkt mehr vorhanden ist und irgendwo "nur solange der Vorrat reicht" steht hast du sowieso kein Anspruch
Nein, einen Anspruch hast du grundsätzlich mal nicht.
Grund:
Ein in der Werbung angepriesener Artikel ist grundsätzlich kein Angebot, sondern rechtlich gesehen eine sogenannte "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots". Das eigentliche Angebot kommt vom Kunden. Die Annahme des Angebots erfolgt dann durch den Kassiervorgang.
Das es natürlich ein Problem für den Verkäufer geben kann, ist wieder eine andere Sache.