Anforderungen technischer zeichner
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Anforderungen - Technischer Zeichner
Schulische Voraussetzungen
*
Fachoberschulreife
Sonstige Voraussetzungen
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Räumliches Vorstellungsvermögen
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Ausgeprägtes Verständnis für technische Zusammenhänge
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Gute Kenntnisse in Physik, Chemie und Mathematik
*
Gute PC-Kenntnisse
*
Präzises Arbeiten
*
Team- und Kommunikationsfähigkeit
*
Kreativität
*
Gute Englischkenntnisse
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Berufliche Fähigkeiten:
Technische Zeichner/ Technische Zeichnerinnen
* nehmen Arbeitsaufträge/ Entwurfskizzen entgegen,
* wählen benötigte Materialien aus und stellen sie bereit,
* beschaffen Arbeitsunterlagen,
* fertigen Zeichnungen, Pläne, grafische Darstellungen und Reinzeichnungen an,
* verwenden numerisch gesteuerte Anlagen und rechnergestützte Spezialgeräte zur Zeichenanfertigung,
* geben Zeichnungsparameter ein,
* überwachen und kontrollierenden Datenverarbeitungsprozess,
* prüfen die mit dem Plotter erstellten Zeichnungen,
* führen Änderungen an Zeichnungen aus,
* stellen Zeichnungen bereit,
* leiten Zeichnungen weiter und verwalten sie.
In der Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik
* Anfertigen von Skizzen
* Anfertigen von technischen Zeichnungen
* Ausführen von Detailkonstruktionen
* Anfertigen von Plänen und schematischen Darstellungen
* Anfertigen von perspektivischen Darstellungen
* Anfertigen von technischen Begleitunterlagen
* Berechnen von Bauteilen
* Rechnerunterstütztes Erstellen von technischen Unterlagen
* Mitwirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete
In der Fachrichtung Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik
* Anfertigen von Skizzen
* Anfertigen von technischen Zeichnungen und Abwicklungen
* Ausführen von Detailkonstruktionen
* Anfertigen von Plänen und schematischen Darstellungen
* Anfertigen von technischen Begleitunterlagen
* Ausführen von heizungs-, klima- und sanitärtechnischen Berechnungen
* Rechnerunterstütztes Erstellen von technischen Unterlagen
* Mitwirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete
* Anwenden von Umwelttechniken
* Anwenden von Gesetzen und Vorschriften
In der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
* Anfertigen von Skizzen für Werkstatt und Baustelle
* Anfertigen von technischen Unterlagen für Werkstatt und Baustelle
* Ausführen von Detailkonstruktionen
* Anfertigen von Abwicklungen, Durchdringungen und perspektivischen Darstellungen
* Ausführen von stahl- und metallbautechnischen Berechnungen
* Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen
* Rechnerunterstütztes Anfertigen von technischen Unterlagen
* Mitwirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete
* Berücksichtigen von Oberflächenschutzmaßnahmen
* Beachten von gesetzlichen und fachlichen Vorschriften
In der Fachrichtung Elektrotechnik
* Anfertigen von technischen Zeichnungen, Plänen und Skizzen
* Entwerfen und Erstellen von Schaltungsunterlagen nach Vorgaben
* Anfertigen von technischen Begleitunterlagen
* Ermitteln von physikalischen Größen
* Rechnerunterstütztes Erstellen von technischen Unterlagen
* Mitwirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete
In der Fachrichtung Holztechnik
* Anfertigen von Skizzen für Produktion und Montage
* Anfertigen technischer Zeichnungen für Produktion und Montage
* Ausführen von Detailkonstruktionen
* Konstruieren von Holzverbindungen
* Anfertigen technischer Unterlagen
* Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen
* Rechnerunterstütztes Anfertigen von technischen Zeichnungen und Unterlagen
* Mitwirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete
* Oberflächenherstellung und -behandlung
* Ausführen holztechnischer Berechnungen
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mehr hier:http://www.hk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildungsberatung/ausbildungsberufsbilder_und_ansprechpartner/metallverarbeitung_metalltechnik/Technischer_Zeichner.jsp
Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende technische Zeichner/innen mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Ein Zehntel der Ausbildungsanfänger/innen hatte eine Berufsfachschule absolviert.
Eine Starthilfe zum Ausbildungszugang bietet die betriebliche Einstiegsqualifizierung.
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.