Anfertigung collagen jeweils urheberrechte jedes collagenteils berücksichtigen
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Sind bei der Anfertigung von Collagen jeweils die Urheberrechte jedes Collagenteils zu berücksichtigen?
Die hier relevanten Teile des Urheberrechtgesetzes sind
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
UrhG - Einzelnorm
und § 24 Freie Benutzung
UrhG - Einzelnorm
Nach derzeitiger Meinung kann §24 nur in Anspruch genommen werden, wenn man das Ausgangswerk ausschließlich als "Inspiration" verwendet.
Die Verwendung ganzer Werke oder von Teilen fällt nach herrschender Meinung unter §23 und Bedarf damit der Zustimmung des Urhebers.
Eine umfassende Diskussion auf aktuellem Stand findest Du hier:
SAQs zum Thema Bildrecht