Ab wieviel jahren dürfen kinder sich was kaufen
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Ab wieviel Jahren dürfen Kinder sich selber was kaufen?
Voll Geschäftsfähigkeit und Kinder
Um es einmal kurz und knapp zu schreiben: Kinder sind nicht voll geschäftsfähig. Für eine volle Geschäftsfähigkeit muss man mindestens 18 Jahre alt sein und kann erst dann nach Lust und Laune Kaufverträge abschließen und sich alles Legale in einem Geschäft kaufen. Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis zum 18 sind in Deutschland nur bedingt geschäftsfähig und dürfen daher nicht einfach nach Belieben einkaufen gehen mit dem eigenen Taschengeld. Wenn ein Kind noch nicht 7 Jahre alt ist, spricht man hier von nicht geschäftsfähig.
Kinder unter 7 Jahren nicht geschäftsfähig
Wenn ein Kind noch nicht 7 Jahre alt ist, darf es per Gesetz keine Geschäfte abschließen. Dies ist Paragraf 104 BGB eindeutig festgeschrieben. Daher darf solche ein Kind kein Spielzeug oder auch Süßigkeiten einfach so von sich aus kaufen. Der Preis, egal ob billig oder nicht, spielt hier überhaupt keine Rolle. Wenn also ein Kind unter 7 Jahren etwas kaufen sollte, ist dieser Kauf per deutschem Gesetz ungültig.
Als Erziehungsberechtigte hat man hier also das Recht, die gekaufte Ware zurückzubringen und der Verkäufer muss das dafür gezahlte Geld wieder ausbezahlen. Es kann natürlich sein, dass ein Kind schon etwas älter als 7 aussieht und der Verkäufer daraufhin dem Kind etwas verkauft. Auch dann ist der Kauf nicht gültig, da unter siebenjährige in Deutschland nicht geschäftsfähig sind.
Kinder zwischen 7 und 18 Jahren nur bedingt geschäftsfähig
Das BGB schreibt für Kinder zwischen 7 und 18 Jahren eine bedingte Geschäftsfähigkeit fest. Wenn hier also ein Kind etwas kaufen sollte, sind die geschlossenen Verträge an sich vorerst ungültig. Die Verträge werden erst voll wirksam, wenn die Erziehungsberechtigten den Kauf zugestimmt bzw. genehmigt haben.
Der sogenannte Taschengeldparagraf im BGB
Damit es bei der bedingten Geschäftsfähigkeit nicht zu Unklarheiten und Streitigkeiten kommt, gibt es im BGB den sogenannten Taschengeldparagrafen. Dieser ist ganz genau im Paragraf 110 BGB niedergeschrieben. Laut diesem Taschengeldparagrafen dürfen auch Kinder zwischen 7 und 18 Jahren von ihrem eigenen Taschengeld altersgerechte Sachen kaufen.
Hier können Kinder also mal CDs, Zeitschriften oder auch Süßigkeiten vom eigenen Taschengeld ohne Zustimmung der eigenen Eltern kaufen. Die Kinder dürfen in solchen Fällen per Gesetz also frei über das eigene Taschengeld verfügen, da das Taschengeld ja auch für diesen speziellen Zweck vorgesehen."
Was sich Kinder vom Taschengeld selber kaufen dürfen « alltagstipp.de
Nun dürfen , hängt wohl von der Eltern ab.
laut Gesetz ab 7. ich zweifle aber daran dass man einem kind verweigert am eisstand ein eis zu verkaufen wenn es sagt welches und genug geld hinlegt und erst 6 jahre ist.
Beim Eis wird es auch schwierig mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages, falls die Eltern nicht einverstanden waren.
was bedeutet, dass vieles auch zwischen 7 und 14 blödsinn ist was im gesetz steht zur geschäftsfähigkeit. klar können die eltern das geschäft rückabwickeln, und der eisverkäufer zeigt die eltern dann an wegen aufsichtspflichtverletzung, und die zahlen dann schadenersatz fürs nicht mehr existierende eis. usw. im endeffekt genau als hätte niemand was rückabgewickelt. einziger unterschied: evtl. schaldet sich das jugendamt ein und beleuchtet die situation ob man den eltern das kind nicht abnehmen sollte. usw. und die gerichte und anwälte verdienen natürlich herrlich an diesen ganzen verhandlungen. also einiges sollte man eigenlich nicht für voll nehmen was im Gesetzbuch steht.
ab 7j,aber keinen Computer sondern nur ich glaub bis 10€