Ab welcher uhrzeit ist mittagsruhe

Ich möchte jetzt den Rasen mähen und möchte gerne wissen ob ich das ab jetzt darf.Es gibt irgendeine Uuhrzeit wo man nicht Rasenmähen darf

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Ab welcher Uhrzeit ist Mittagsruhe?

Normaler weise Zwischen 13 und 15 Uhr ist Mittagsruhe.
Ist unterschiedlich geregelt.
Bei manchen ist es zwischen 12-14 Uhr
und bei anderen wiederum 13-14 Uhr
Feste Zeiten gibt es dafür nur sehr allgemein festgelegt, z.B. Nachtruhe oder mittägliche Ruhezeiten.
Einschlägig ist hier das LImSchG aalgemein und spezieller die Rasenmäherverordnung. Werktags ist die Nutzung demnach nur zwischen 7 und 19 Uhr erlaubt, Sonn- und Feiertags überhaupt nicht. Lärmarme Rasemäher dürfen auch außerhalb dieser Zeiten genutzt werden (das Kriterium "lärmarm" liegt aber nicht im eigenen Ermessen^^!)
Ansonsten wird das eher durch die jeweilige Ortssatzung bzw. Kommunalverfassung im Detail festgelegt.
Im Zweifelsfall also beim Ordnungsamt Eurer Gemeinde/ Stadt nachfragen, denn nur die können euch die für Eure Kommune gültigen Zeiten nennen. Lex specialis vor lex generalis, d.h. die speziellere Gesetzesnorm ist in einem solchen Fall höherrangig als ein Bundesrecht.
Und sofern man keinen Rasenmäher unter 60 dB hat, würde ich dringend abraten, nach 19 Uhr noch Rasen zu mähen. Oder die Sense nutzen, kostensparend, lärmreduzierend und konditionsfördernd
Nachfolgend ein Link zur 8. BImSchV :
http://tinyurl.com/5kvvqr
Hier noch ein Verweis auf das jeweilige Landesrecht
Nachbarrecht, Nachbargesetz, Nachbarrechtsgesetz, Nachbar Recht
"Rasenmähen in der Mittagszeit erlaubt – Ackermann weist auf veränderte Rechtslage hin – Gesetzeslücke schließen
Auf eine kuriose Rechtsveränderung weist Grebenaus Bürgermeister Jürgen Ackermann, Sprecher der Bürgermeister im Kreis beim Hessischen Städte- und Gemeindebund hin: Mit der Aufhebung der Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm sind Regelungen hinsichtlich des mittäglichen Rasenmähens nicht mehr vorhanden.
Aus der amtlichen Begründung zur Verordnung über die Aufhebung der Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm ergebe sich, dass Kommunen, sofern sie ein über den bundesrechtlich bestehenden Lärmschutz hinausgehenden Regelungsbedarf sähen, dies im Rahmen einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung nach den Rechtsvorschriften des „Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes“ bewirken könnten. „Wir haben bereits in einer Besprechung mit Landrat Rudolf Marx auf diese Problematik hingewiesen und uns auch in der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister kreisweit mit dem Thema beschäftigt“, legte Ackermann gegenüber unserer Zeitung den derzeitigen Informationsstand dar."
http://www.grebenau.hwb58.com/Rathaus/Buergerinfo/Verordnungen/Laermverordnung/body_laermverordnung.html
Abschliessend: Rasenmähen in der Mittagszeit ist wochentags erlaubt , Rücksichtnahme auf Nachbarn sollte dennoch nicht außer acht gelassen werden.
Bei uns ist zwischen 12 und 14 Uhr Mittagsruhe.
Aber ich denke es ist nicht überall gleich.
Erkundige Dich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die genauen Zeiten.