Ab welchem alter man handyvertrag machen
10 Antworten zur Frage
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Ab welchem Alter darf man einen Handyvertrag machen?
was ist denn - Urkundenfälschung?
er kann nicht einen Vertrag auf fremden Namen machen und noch mit ihrer Unterschrift, das ist völliger Blödsinn
dann machen die Eltern einen Vertrag auf seinen Namen
ach jab so meinte ich das doch @josephine
ab 18 und bei manchen unter 18 muss du eben einveständnis von den eltern haben also eltern mit nehmen nicht überall wird das dan auch klappn
Verträge können auch Minderjährige machen - sprich ab Vollendung des 7. Lebensjahres - siehe §§ 104-106 BGB.
Sie bedürfen jedoch der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter - § 107 BGB, bis dahin hängt die Wirksamkeit von der Genehmigung ab. Die Genehmigung kann nur bis zu einem Ablauf von 2 Wochen nach Empfang einer Auforderung zur Erklärung der Genehmigung, erteilt werden. Wird sie nicht erklärt, dann gilt sie als verweigert
Ausnahme Taschengeldparagraph - § 110 BGB
Ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist ein vom Minderjährigen geschlossener vertrag von Anfang an wirksam, wenn die vertragsgemäße Leistung aus Mitteln bewirkt wird, die der Minderjährige zu diesem Zweck erhalten hat oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Es wurde nach einem Handyvertrag gefragt und den darf man erst mit 18 Jahren abschließen.
wo steht das?
es gilt für alle Verträge das BGB
es gibt noch eine ausnahme die schenkung
und da ein handyvertrag mit monatlichen zahlungen verbunden sind, sind diese nur mit volljährigkeit abschließbar
auch das Quatsch, eine Schenkung ist ein Vertrag
Die Schenkung ist nach deutschem Schuldrecht das Versprechen einer Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt
Das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung.
Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam.
Aber auch hier gilt selbstverständlich der AT des BGB - betreff Schenkung gegenüber Minderjähriger - Ausführung siehe oben
Verträge kann man erst ab der Volljährigkeit abschließen.
völlig falsch
auch der kleinste Einkauf im Supermarkt ist ein Vertrag - Kaufvertrag
Wenn man es so genau nimmt, dann hast du recht, aber ein Vertrag indem man monatliche Kosten zahlen muss, kann man nur mit der Volljährigkeit abschließen