Ab man gewerbe anmelden

ich weiß dass es ein paar ähnliche fragen gibt, deswegen bitte nicht auf sufu verweisen, weil mein fall etwas spezieller ist. also ich bin 18 jahre und betreibe ein kleines browsergame, derzeit nur zum spaß, also ohne das ziel iwann gewinn damit zu erzielen. da der server aber seine kosten hat, wollte ich einmal nachfragen, wie die rechtslage aussieht, wenn ich zum decken der serverkosten premium accounts für ein paar euro im monat anbiete. ich denke mal mehr als 20-30 euro im monat wird da insgesamt nicht drin sein. muss ich bei solchen beträgen schon gewerbe anmelden? weil gewerbe anzumelden ist an sich ja schon mit kosten verbunden, und die bilanzpflicht ist auch nicht zu unterschätzen vom aufwand her. bzw wenn ich gewerbe anmelden muss, welche form ist dann zu empfehlen, bzw am günstigsten? ich will damit nur die serverkosten etwas reduzieren und kein gewinn erzielen oder ähnliches. zweite frage ist: wie sieht es dann mit kindergeld ansprüchen aus? da ich derzeit sehr aufs kindergeld angewiesen bin um haushalt führen zu können.

4 Antworten zur Frage

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Ab wann muss man gewerbe anmelden?

ich denke, für Dich wäre/ist es sinnvoller, diese Tätigkeit als "Freiberufler" zu betreiben. Hierbei bist Du auch bis zu einer gewissen Umsatzsummer von der Umsatzsteuer befreit - kannst diese aber auch nicht anrechnen, d.h. abziehen.
>> Ich an deiner Stelle würde zum Finanzamt gehen und mir bei deren Beratungsstelle eine verbindliche Beratung holen.
Die sind da sehr kooperativ, da es für sie einfacher ist, vorher richtig zu beraten, als hinterher die Scherben zu beseitigen.
wieso ist er freiberufler? was hat das mit umsatzsteuer zu tun?
und das FA hat gibt keine tips mehr
Ich gehe vom Freiberufler aus, da es sich um eine Dienstleistung handelt, die sich nicht im "Klassischen Segment" befindet.
Alternativ wäre aber auch der Kleinstunternehmer möglich.
.und das Finanzamt hat bei richtiger Nachfrage sehr wohl sehr gute Beratungsmöglichkeiten.
> Hierfür sollte man aber auch nach einer Beratung fragen und nicht nach Tipps.
Also Gewerbe anmelden heißt nicht gleich, dass man auch Gewerbesteuer zahlen muss. Bis zu einer bestimmten Summe brauchst Du eh noch keine Gewerbesteuern zu zahlen.
Ich würde auf jedenfall das Gewerbe anmelden, um auf Nummer sicher zu gehen.
Nachteile hast Du keine, erst wenn Du größere Gewinne erziehlst.
Wenn Du selbstständig bist, kannst du auch so einige Sachen absetzen, fährst also beim Finanzamt besser.
Frage am Besten bei Deinem Steuerberater nach, auch den kannst Du übrigens absetzen
In § 15 Absatz 2 EStG ist definiert, was ein Gewerbe ausmacht. Dort heißt es:
"1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."
Ein Kriterium ist also die Gewinnerzielungsabsicht. Fehlt es an dieser Absicht, dann liegt kein Gewerbe vor.
Sind die genannten Kriterien aber alle erfüllt, dann muss man diese Tätigkeit beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden. Es macht keinen Unterschied, ob man das Gewerbe haupt- oder nur nebenberuflich ausübt. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 40 Euro einmalige Gebühren. Die Anmeldung beim Finanzamt ist kostenlos.
Für steuerliche Zwecke muss man den Gewinn ermitteln. Dabei reicht aber die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung, wenn man die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreitet, die in § 141 AO genannt sind:
AO - Einzelnorm
Eine Bilanzierung ist dann nicht notwendig.
Gewerbesteuer muss man nach § 11 Abs. 1 GewStG nur dann zahlen, wenn der Gewinn im Jahr über 24.500 Euro liegt.
Umsatzsteuer muss man nur dann erheben, wenn der Jahresumsatz über 17.500 Euro liegt. Man könnte aber freiwillig zur Umsatzsteuer optieren.
Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Man hat aber einen Grundfreibetrag von 7.664 Euro pro Jahr zu versteuerndes Einkommen, bis zu dem man keine Steuern zahlen muss. Eine Steuererklärung muss man als Gewerbetreibender aber auf jeden Fall abgeben, auch wenn man weiß, dass man unter dem Freibetrag liegt.
Kindergeld erhalten die Eltern nur, wenn das Kind eigene Einkünfte und Bezüge von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat. Achtung: Liegt das Einkommen auch nur einen Euro über der Grenze, fällt das Kindergeld für das ganze Jahr weg! Maßgeblich ist bei einer selbständigen Tätigkeit der Gewinn.
Auch noch wichtig: Wer über die Familienversicherung der Eltern kostenfrei krankenversichert ist, darf als Selbständiger nicht mehr als 360 Euro im Monat verdienen. Liegt man einen Euro drüber, muss man eigene Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen. Achtung: Die 400-Euro-Grenze, die hier oft erwähnt wird, gilt nur für Minijobber

Ab welchem Betrag muss man ein Gewerbe anmelden?

Wieso Betrag?
Dies hat nichts mit Betrag zu tun, sondern damit ob du ein Gewerbe betreibst oder nicht!
Wenn du ein Gewerbe betreibst bzw. betreiben möchtest, dann musst du dies ordentlich anmelden. Dies ist UNABHÄNGIG vom BETRAG, denn du weiß es ja vorher sowieso nicht was du verdienst Verstanden?

Ab wie viel Jahren darf man ein Gewerbe anmelden?-->es geht um webdesign

http://www.schuelerjobs.de/ratgeber.php?hmenue=2&welcher=gewerbe
ZITAT:
. Mindestalter
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um einen Gewerbeschein beantragen zu können! Wichtige Anmerkung: Uns erreichte am 16.10.00 ein Leserbrief von Martin , der bereits einen Gewerbeschein hat. Er hat eine Einverständniserklärung seiner Eltern unterschrieben mit zur Gewerbemeldestelle genommen. Ob das allerdings in jeder Stadt/Gemeinde so "locker" klappt, können wir nicht garantieren. Denn: Im Zweifel muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. Also: ausprobieren!
Wo und wie bekomme ich einen Gewerbeschein?
Je nachdem, wie die zuständige Behörde in Deiner Stadt/Gemeinde organisiert ist, wendest Du Dich entweder ans Gewerbeamt oder an die Gewerbe-Anmeldestelle des Ordnungsamtes. In der Regel musst Du persönlich erscheinen. In einigen Städten ist jedoch auch eine schriftliche Anmeldung möglich. Wie es nun in Deiner Stadt geregelt wird, erfragst Du am besten durch einen Anruf bei der zuständigen Behörde.
Vor Ort musst Du dann ein kurzes Formular ausfüllen und eine Anmeldegebühr zwischen 13,00 und 26,00 Euro bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Bevor Du Dich jetzt auf den Weg machst, vergewissere Dich, ob Du Deinen Personalausweis dabei hast. Bist Du nicht deutscher Staatsbürger, musst Du unbedingt auch Deine Aufenthaltsgenehmigung mitbringen.
Wenn Du eine handwerkliche Tätigkeit ausüben willst, benötigst Du zusätzlich noch eine Handwerkskarte, die Du bei der Handwerkskammer erhälst.
In der Regel wird der Gewerbeschein sofort ausgehändigt. Weitere Formalitäten fallen nicht an, es sei denn Du willst eine genehmigungspflichtige Arbeit ausüben. Deine persönlichen Daten werden nun automatisch an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer und das Gewerbeaufsichtsamt weitergeleitet.
Da Deine Daten jetzt bei allen diesen Ämtern vorliegen, musst Du mit dem Finanzamt aufpassen, für das Du jetzt ein selbständiger Unternehmer geworden bist. Vom Schummeln raten wir dringend ab – der nächste Absatz verrät Dir mehr.
Und was bedeutet das nun für mich?
Mit dem Gewerbeschein bist Du jetzt ein "selbständiger Unternehmer" – egal wie groß oder klein Deine "Unternehmung" ist. Wenn Du also jetzt als Unternehmer für jemanden arbeitest, musst Du über Dein Honorar eine Rechnung schreiben und Deinem "Arbeitgeber" überreichen.
Außerdem musst Du als Unternehmer am Ende eines jeden Jahres eine Steuererklärung schreiben und beim Finanzamt einreichen. Denn bei gewerblichen oder selbständigen Tätigkeiten wirst Du einkommens- und umsatzsteuerpflichtig:
Liegt Dein voraussichtlicher Jahresumsatz aus selbstständiger Tätigkeit unter 16.620,00 Euro, gilt die "Kleinunternehmerregelung". Das bedeutet: Du musst keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen angeben. Aber Du musst in jedem Fall eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
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Tipp
Wenn Du noch mehr Infos zum Thema Steuererklärung benötigst, rufst Du am besten mal bei Deinem Finanzamt an. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, bei dem auch Deine Eltern ihre Steuererklärung abgeben. Die Mitarbeiter der Finanzämter unterliegen einer Beratungspflicht – sie sind also nicht nur zum Geldeintreiben da Außerdem gibt es in jedem Finanzamt Broschüren zu diesem Thema. Bei steigendem Einkommen empfehlen wir allerdings auch ein Gespräch mit einem Steuerberater.
/ENDE ZITAT
PS: ich will nicht 100 falsche meinungen haben, wie es üblich ist.


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Als Schadensersatzleistung gem. § 253 BGB ist das Schmerzensgeld steuerfrei. nein ich unterlag einem -- Irrtum. Schmerzensgeld gehört doch nicht zu den zu versteuernden Einkünften. Also eigentlich steuerfrei. Indirekt. -


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