16 tochter nach 0 uhr diskothek
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Darf meine 16-Jährige Tochter nach 0 uhr noch in die Diskothek?
Deine Tochter hat Recht solange Sie von einer Personensorgeberechtigten begleitet wird! Diese muss volljährig sein!
Denn entgegen meinem Vorredner, steht in den Ausführungen für §5 jeweils der Ausschlussgrund "ohne Personesorgeberechtigten" und eine Ausnahmeregelung, dass §4 sinngemäß anzuwenden ist!
Anbei ein Vordruck welcher gut zu verwenden ist. Ersetze Erziehungsberechtigt durch Personensorgeberechtigt!
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/broschuere-ju.. kopieren
Vordruck!
Picasa Web Albums - Maik Straub
Habe gerade festgestellt, dass der Link zum BMFSFJ nicht funktioniert,
Ersatz:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/broschuere-jugenschutz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
Tanzveranstaltungen
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Deine Tochter hat also Unrecht. Die einzige Möglichkeit wäre, dass du selbst mit ihr in die Disko gehst.
nein ausser mit ner erlaubnis mit unterschrift der eltern den das gesetz sagt das kinder mit 16 nur bis 24 drauusen bleiben dürfen