13 monatsgehalt

Hallo an alle. Mein 13. Monatsgehalt erhalte ich hälftig im Sommer und zu Weihnachten. Ich bin seit 01.02.05 bei meiner Chefin beschäftigt, sie zahlte mir trotzdem das komplette 13. Monatsgehalt und zog diesen Monat nicht ab. sie sagte damals das dass eine Belohnung wäre für meine geleistete gute Arbeit. Jetzt als Sie mir das Arbeitsverhälnis kündigte möchte sie mir das abziehen, es handelt sich nur um einen Betrag von c.a. 80€ aber darf sie das überhaupt? Ist das nicht schon verjährt? in Voraus

2 Antworten zur Frage

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13. Monatsgehalt

ja das kann sie. das 13te Monatsgehalt ist eine Freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Wenn sie diese nun Splitet also eine Hälfte im Sommer kann das bis ins nächste Quartal wieder zurück genommen werden. Das 13te Gehalt wenn welches gezahlt wird gilt immer für ein Vollständiges Jahr. Das heißt wenn du das jahr nicht voll machst wird sie es dir Anteilsmäßig wieder abziehen.
Sarotti6
So einfach wie Sarotti6 denkt, ist die Antwort hier leider nicht, da es sich um ein Zahlung aus 2005 handelt.
Verjährt ist das aber auf keinen Fall, da die regelmäßige Verjährung 3 Jahre beträgt.
Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag über diese freiwillige Zahlung aus? Üblicherweise gibt es Formulierungen, dass solche Zahlungen zurückgefordert werden, wenn der Arbeitnehmer VOR dem 01.04. des Folgejahres den Betrieb durch Kündigung verlässt.
Dass allerdings eine Zahlung aus dem Vorjahr zurückgefordert, wenn der Arbeitsvertrag Ende des Folgejahrs vom Arbeitgeber gekündigt wird, habe ich noch nie gehört. Deshalb wäre es so wichtig zu wissen, wie genau solche freiwilligen Zahlungen in Deinem Arbeitsvertrag geregelt sind.
Hier habe ich etwas interessantes dazu im Internet beim DGB gefunden, allerdings schon von 18.12.2000 und daher noch in DM:
"5. Rückforderung gezahlten Weihnachtsgeldes:
Wechselt ein Arbeitnehmer kurz nach Erhalt des Weihnachtsgeldes zu einer anderen Firma, dann kann er unter Umständen zur Rückerstattung verpflichtet sein. Voraussetzung dafür ist es, daß eine Rückzahlungsabrede wirksam vereinbart wurde. Handelt es sich indes um einen Betrag von 200,- DM und weniger, so kommt nach Ansicht des BAG eine Rückforderung nicht in Betracht ; liegt der Betrag über 200,- DM und unter einem Monatsbruttogehalt, so besteht eine Rückzahlungsverpflichtung lediglich bis zum 31. März des Folgejahres."
aus: http://www.einblick.dgb.de/archiv/0023/tx002301.htm
Danach wäre die Rückforderung Deiner Chefin aus zweierlei Gründen nicht gerechtfertigt:
1. Der Betrag von 80 € liegt deutlich unter der hier genannten Mindestgrenze von 200 DM.
2. Da eine Rückzahlungsverpflichtung nur bis zum 31.03. des Folgejahres besteht, ist diese Frist inzwischen schon längst abgelaufen.
Vielleicht reicht Dir meine Antwort schon als Argumentationshilfe gegen Deine mit Verlaub reichlich kleinliche Chefin - wer macht schon wegen 80 € so einen Zwergenaufstand *kopfschüttel*.
Andernfalls könntest Du Dir im Link unten ab 15 € einen anwaltlichen Rat einholen.
Îch denke , dass sie das nicht kann. Die Zahlung war für 2005 und wurde nicht unter Vorbehalt gezahlt sondern als eine Art Leistungprämie.

Wie hoch ist ein 13. Monatsgehalt?

das 13. sollte brutto exakt dem sonstigen Monatsgehalt entsprechen - Netto gibt es dann aber wegen der höheren Steuern und Abgaben durch Zussamenlegung / gemeinsame Abrechnung des 11. oder 12. Monatsgehaltes mit dem 13. weniger als würde man 2 Monatsgehälte sperat abrechnen
Das kommt immer auf den Arbeitgeber an.
Manche bekommen 100%. Andere 90%. So ist das in meinem Betrieb.
Hier eine kleine Info von Wiki:
Weihnachtsgeld – Wikipedia
Eigentlich wie der Name sagt,ein Monatsgehalt.
Sonst würde es Weihnachtsgeld ,oder Urlaubsgeld heißen.
Holger.
Weihnachtsgeld ist das sogenannte 13. Gehalt.
Es ist aber nicht gleich das volle Gehalt wie die anderen 12 Monate.
Das bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.
Soweit der Berechnungsmodus des 13. Monatsgehaltes nicht im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgelten sind, ermittelt sich das
13. Gehalt nach dem Jahresdurchschnitt Deiner Bezüge.
Das heisst, 12 "Normale" Gehälter, plus Vergütungen für Mehrarbeit oder eventuell erfolgsabhängige Provisionen oder Prämien. Das alles wird addiert und dann durch 12 geteilt. Die vorgenannnten Beträge sind
Brutto-Beträge.
Das Ergebnis sollte Dein 13. Gehalt sein!
Was Du netto herausbekommst, hängt von neben den üblichen Sozialabgaben und den geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung von Deiner Lohnsteuerklasse ab und ob Du noch
Kirschensteuerpflichtig bist. Der Soli sollte auch nicht vergessen werden.
Herzlichen Glückwunsch
Menschenfrund


verjährungsfrist
Kann man einen 19 jährigen nach 3 Monaten anzeigen die beide unter alkoholeinfluss, Sex …

- eingezahlt auf der bank,danach kamm heraus das es falschgeld war,und ich hab mich selber angezeigt bei der Polizei,das -- wenn sie das ja freiwlllig gemacht hat? und wie is die verjährungsfrist? also ich schlidere euch das problem mal da, es geht nicht -


rückerstattung
Bekomme ich keine Rückerstattung vom Finanzamt, wenn ich keine Steuererklärung abgegeben …

- Ebenso sind Fahrten absetzbar zum Arbeitsplatz und vom Arbeitsplatz zurück. Diese Erklärung ist eigentlich nicht so -- bewerkstelligen. Wenn du das selbst machst, kostet es kein Geld.- eine solche Einkommensteuererklärung auch meist zu einer Rückerstattung der Lohnsteuerbeträge. Hängt halt davon ab, wo hoch seine -- Erklärung wissen? woher sollten die denn wissen, dass du abzugsfähige Freibeträge hast, wenn du es ihnen nicht sagst? -


urlaubsgeld
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- Betriebsvereinbarungen festgelegt. Wenn also nichts davon ein Urlaubsgeld vorsiieht, steht dir auch nichts zu. . 1. DGB - alles zur -