10 tage zahlungsfrist agb

Ist es Legal und Zulässig das ein Handwerker mit seinem Kunden durch AGB´s eine Zahlungsfrist von 10 Tagen vereinbart?

10 Antworten zur Frage

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10 Tage Zahlungsfrist durch AGB?

kürzer?
Nein im Ernst, die gesetzliche Frist beträgt 30 Tage
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Das ist der späteste Termin, um nicht in Verzug zu geraten.
Die Richtline 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
besagt:. "Zahlungsverzug" die Nichteinhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Zahlungsfrist;
Wenn 10 Tage vereinbart waren, solltest Du zahlen - sofern Du Kenntnis von dieser Frist hattest.
Quelle: BGB und
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32000L0035&model=guichett
Ich bin der Handwerker, der Kunde ist Vermieter.
für die Infos
Dann kommt Deine Frist ins Angebot - somit hat er Kenntnis von der Frist und muß vertraglich nach 10 Tagen zahlen.
Das ist folgendermaßen Abgelaufen:
Das Angebot wurde erstellt, kein Hinweiß auf Zahlungsfrist, allerdings der Vermerk das der Kunde mit Beauftragung die AGB´s anerkennt welche beigefügt waren.
Ist das dann auch gültig?
Wenn sie in den AGB stehen und der Kunde die Möglichkeit hatte sie zu lesen, dann ja.
Ja. Wenn der Kunde zustimmt ist das doch eine freiwillige Vereinbarung.
Allgemein üblich bei Handwerkern und wenn es in den AGS´s steht ist das auch i.O.
warum auch nicht nach 10 Tagen oder noch besser noch kürzer zuzahlen, wenn die Leistung einwandfrei erbracht ist?
Wenn ich eine Rechnung bekomme, die einwandfrei zu bezahlen ist, zahle ich die online noch am selben Tag.
In keiner Rechnungstellung eines Handwerkers oder einer Gebührenordnung für andere Berufe sind irgendwelche Einheiten für Zwischenfinanzierungen oder Zinsen beinhaltet.
All der Schaden, die dem Rechnungstellenden dadurch entsteht, dass der Kunde spät zahlt, geht mit dem Auftragnehmer nach Hause, was nicht ok ist, es schmälert seinen Gewinn, was gerade in den letzten Jahren viele Firmen in die Insolvenz getrieben hat.
Bes. Vater Staat zahlt extrem schleppend und hat auch massiv zu dieser Misere beigetragen, Zahlungsziel hier tlw. 6 Monate!
Bitte macht sowas nicht!
R.
Lies meinen Kommentar zu Homemaster, ich bin der Handwerker, nicht der der nicht zahlen will.
ah,- und viel Glück
R.
N.B.: wir zahlen immer bei AZ an die Handwerker innerhalb von 8 Tagen mit 3% Skonto, bei SR innerhalb von max. 14 Tagen,- nicht schlecht - oder?
Wäre wunschenswert wenn jeder dies so handhabt