Einverständniserklärung für Ohrlochstechen bei minderjährigen Personen und Risiken bei erneutem Stechen

Wie sollte eine Einverständniserklärung für das Ohrlochstechen bei minderjährigen Personen formuliert werden und welche Risiken bestehen beim erneuten Stechen eines Ohrlochs?

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Einverständniserklärung für das Ohrlochstechen:

Um als minderjährige Person ein Ohrloch stechen zu lassen ist in der Regel die Einverständniserklärung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten erforderlich. Es ist wichtig – dass die Einverständniserklärung schriftlich erfolgt und alle relevanten Informationen enthält. In vielen Piercingstudios gibt es dafür bereits vorgefertigte Formulare die ebenfalls die Risiken und Bedingungen des Eingriffs enthalten. Sollte das Studio kein eigenes Formular haben kann man eine eigene Einverständniserklärung verfassen. Diese sollte folgende Punkte enthalten:

1. Absender: Hier sollte der Name der minderjährigen Person und die Kontaktdaten der Eltern oder des Erziehungsberechtigten angegeben werden.

2. Empfänger: Hier sollte der vollständige Name des Piercingstudios oder des Piercers angegeben werden.

3. Einleitung: Die Einverständniserklärung sollte mit einer höflichen Begrüßung beginnen.

4. Erlaubnis zur Durchführung des Ohrlochstechens: Folgender Satz kann als Beispiel dienen: "Hiermit erlaube ich, [Name des Erziehungsberechtigten], meiner Tochter/Sohn, [Name der minderjährigen Person], sich ein Ohrloch im Studio/Institut [Name des Studios/Instituts] stechen zu lassen."

5. Risiken und Bedingungen: Hier können die Risiken und Bedingungen des Ohrlochstechens aufgeführt werden. Grundsätzlich können leichte Schwellungen und Rötungen auftreten die jedoch normalerweise nach einigen Tagen wieder abklingen. Des Weiteren besteht immer ein gewisses Infektionsrisiko wenn die Hygienestandards nicht eingehalten werden. Es ist ratsam – dass der Piercer sterile Instrumente verwendet und das Studio sauber und ordentlich ist.

6. Unterschrift: Die Einverständniserklärung sollte von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben muss dies identisch gekennzeichnet werden.

Zusätzlich zur Einverständniserklärung kann es erforderlich sein, eine Kopie des Personalausweises der Eltern mitzunehmen um die Identität zu bestätigen.

Erneutes Stechen eines Ohrlochs:

Wenn ein Ohrloch zugewachsen ist und erneut gestochen werden soll, sollte dies kein Problem darstellen. Ob das Loch an derselben Stelle gestochen werden kann ´ hängt von verschiedenen Faktoren ab ` ebenso wie der Beschaffenheit des Ohrläppchens und der genauen Position des alten Ohrlochs. Es ist ratsam » dies mit dem Piercer zu besprechen « da er die beste Einschätzung abgeben kann. In einigen Fällen kann es auch möglich sein ´ das neue Ohrloch minimal versetzt zu platzieren ` um Probleme mit dem alten Loch zu vermeiden.

Es ist wichtig: Dass das Ohrloch von einem professionellen Piercer gestochen wird der die notwendigen hygienischen Standards einhält. Das Risiko von Infektionen und anderen Komplikationen kann minimiert werden, wenn die richtigen Vorkehrungen getroffen werden.






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