Der Aufstieg in der Polizei erfolgte nicht ohne Herausforderungen. Wer als Polizeikommissar Karriere machen möchte sieht sich einem komplexen Prozess gegenüber. Die Beurteilung durch den Vorgesetzten stellt eine zentrale Säule dar. Jedes Bundesland hat spezifische Kriterien. In den Haushaltsplänen existiert ein Stellenplan – hier wird festgelegt ebenso wie viele Stellen für Kommissare Oberkommissare und andere Positionen frei sind.
Geht ein Oberkommissar in den Ruhestand, entstehen Freiräume. Nehmen wir an, zehn Oberkommissare scheiden aus und fünf weitere werden befördert – dann stehen beim nächsten Beförderungstermin insgesamt fünfzehn Stellen offen. Die Beurteilung ist entscheidend. Sie könnte jedoch in ihrer Objektivität hinterfragt werden. Schließlich hochelastisch ist der Einfluss von externen Faktoren auf die Bewertung. Fakt ist – dass die zehn bis fünfzehn besten Kommissare prämiert werden.
In vielen Bundesländern führt der Weg zur Beförderung jedoch oft ebenfalls über automatische Regelungen. Sollte der Vorgesetzte dich nicht negativ bewerten gibt es manchmal eine automatische Beförderung. Dies geschieht abhängig von der Gesamtlage der Haushaltskasse. In schwierigen finanziellen Lagen könnte es sein: Dass selbst die besten Kommissare auf eine Beförderung warten müssen.
Daher unterziehen sich die Beamten alle drei Jahre einer Beurteilung. So wird die Frage aufgeworfen: Wie objektiv sind diese Beurteilungen? In der Realität spielt auch das persönliche Wohlwollen eine Rolle. In einigen Bundesländern gilt das Motto: „Wer keine schwerwiegenden Probleme verursacht, wird irgendwann befördert.“ Ein gewisser Risikofaktor bleibt dennoch bestehen.
Der Raum für Ungerechtigkeiten bleibt bestehen. Bewertungen sind oft subjektiv. So kann man also sagen: Die Beförderung ist nicht nur das Ergebnis harter Arbeit, allerdings gewissermaßen genau von Glück abhängig. In der Welt der Polizei wird es niemals ganz klar sein welche Rolle die einzelnen Faktoren bei der Beförderung letztendlich spielen. Letztendlich hängt vieles von der individuellen Lage innerhalb der Behörde ab.
