Vor kurzer Zeit hörte ich von einem Nachbarn der eine Schlichtungsverhandlung anberaumte. Er beauftragte eine Schiedskraft – die mir eine Vorladung übermittelte. Die Androhung 75 € Ordnungsgeld im Fall des Nichterscheinens folgte auf dem Fuße. Mich beschäftigte nun die Frage - Muss ich wirklich zu diesem Gericht erscheinen? Gibt es hier einen Zwang? Ich kam ins Grübeln darüber ob die Schiedsspieler nicht einfach Privatpersonen sind. Eine Anzeige liegt keine vor. Warum sollte ich also gezwungen werden, dort zu erscheinen? Alles wirkte für mich etwas seltsam. Nun suche ich nach juristischem Rat.
Schiedsmänner und Schiedsfrauen die oft von Kommunen zum Einsatz kommen - zum Beispiel durch die Stadt oder Gemeinde - haben bereits einen gewissen amtlichen Charakter. Ihre wesentliche Aufgabe ist die Schlichtung von Konflikten bevor Parteien den Weg zu einem ordentlichen Gericht beschreiten. Hierbei muss gesagt werden - Es besteht keine Verpflichtung, den Entscheidungen des Schiedsmannes zu folgen. Wer mit dem Ergebniss eines Schiedsspruchs unzufrieden ist ´ hat jederzeit die Möglichkeit ` ein reguläres Gericht einzuschalten.
Das Ordnungsgeld das bei Nichterscheinen fällig wird sollte nicht leichtfertig bezahlt werden. Wer es dennoch zahlt – hat die Angelegenheit damit an das zuständige Amtsgericht abgegeben. In der Folge kann sich die finanzielle Belastung stark erhöhen! Entscheiden Sie sich hingegen » das Ordnungsgeld nicht zu zahlen « droht ein kostenintensives Verfahren zusätzlich gegen Sie.
Das System der Schiedsmänner wurde in verschiedenen Bundesländern installiert. Dieses hat das Ziel, Nachbarschaftsstreitigkeiten außergerichtlich zu lösen - ein sinnvoller Ansatz um Kosten und Zeit zu sparen. Schließlich ist nicht jede Auseinandersetzung so bedeutend, dass sie vor Gericht verhandelt werden muss. Zweifellos haben Sie einen Konflikt mit Ihrem Nachbarn und die Schiedstruppe möchte diesen beilegen. Ist es nicht in Ihrem Interesse, sich zu einigen? Eine Internetrecherche könnte Ihnen helfen weiterhin über die Funktionsweise der Schiedsstellen zu erfahren oder direkt Kontakt zu einem Schiedsmann herzustellen.
Vergessen wir nicht eine wichtige Information: Nichterscheinen bei einer mündlichen Verhandlung ohne rechtzeitige Vorladung gilt laut dem "Handbuch des Schiedsverfahrens – Praxis der deutschen und internationalen" von Rolf A. Schütze Dieter Tscherning und Walter Wais als Verzicht auf eine weitere Darlegung. Gehen Sie also hin!
In conclusion - Darüber hinaus könnte Ihr Nichterscheinen signalisieren, dass Ihnen eine Einigung nicht am Herzen liegt. Ein Schlichtungsverfahren kann Ihnen helfen ´ Konflikte schneller und effektiver zu lösen ` bevor diese sich weiter hochschaukeln. Ein kluger Schritt – der sowie Zeit als ebenfalls Geld sparen könnte. Klären Sie also Ihre rechtliche Situation im Vorfeld.
