Braucht ein 11-jähriger mit einer Größe von 1,43 cm einen Kindersitz?

Ist ein Kindersitz für einen 11-jährigen mit einer Größe von 1,43 cm erforderlich, oder ist dies nur notwendig, wenn eine Mindestgröße von 1,50 cm nicht erreicht wird?

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Nach §21 der Straßenverkehrsordnung (STVO) müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder einer Körpergröße unter 1⸴50 m in einem Kindersitz transportiert werden. Sobald eine der beiden Kriterien erreicht ist kann die normale Gurtpflicht angewendet werden. In Ihrer konkreten Fragestellung müsste das Kind also über 1⸴50 m groß sein, unabhängig von seinem Alter. Wenn das Kind jedoch 12⸴5 Jahre alt ist jedoch nur 1⸴40 m groß, kann ähnlich wie der Sicherheitsgurt verwendet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Größe von nur 1⸴40 m und über 12 Jahren eine ordnungsgemäß angebrachte und gesicherte Sitzerhöhung erforderlich ist. Es ist ratsam, sich aufgrund der Vielfalt der angebotenen Rückhalteeinrichtungen in einem Fachgeschäft beraten zu lassen, da ebenfalls das Gewicht des Kindes berücksichtigt werden muss.

Es ist wichtig zu beachten: Dass bei der Verwendung eines Kindersitzes auf dem Beifahrersitz der Sitz ganz nach hinten geschoben werden muss. Außerdem sollte bei der Verwendung einer Babyschale in rückwärtsgewandter Position immer der Airbag deaktiviert werden oder man lässt ihn deaktivieren da dies bei vielen Fahrzeugtypen nicht selbst gemacht werden kann.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein 11-jähriges Kind mit einer Größe von 1⸴43 cm einen Kindersitz benötigt, da es sowie das Alter von 12 Jahren als auch die Mindestgröße von 1⸴50 m nicht erreicht hat. Sobald eines dieser Kriterien erfüllt ist kann der Kindersitz gegen die normale Gurtpflicht ausgetauscht werden. Es ist wichtig ´ die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten ` um die Sicherheit des Kindes im Auto zu gewährleisten.






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