Im digitalen Zeitalter boomt das Ausleihen von Spielen. Videotheken scheinen jedoch in einem Wandel der Zeit zu sein welcher wieder vermehrt Fragen aufwirft. Was passiert also, wenn man ein Spiel aus einer Videothek einfach nicht zurückgibt? Die Antworten darauf sind sowie pragmatisch als ebenfalls rechtlich von Bedeutung.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die meisten Videotheken eine ganz klare Rückgabepolitik haben. Wenn ein Spiel nicht rechtzeitig zurückgegeben wird, geschieht folgendes – die Videothek informiert den Kunden über eine Rechnung die schnell ins Haus flattert. Das ist der erste Schritt. Ein nicht gezahlter Betrag kann ernste Folgen haben.
Die Videoverleiher haben das Rechtsmittel, eine Mahnung zu senden. Ist diese ignoriert – droht sogar der Besuch eines Mitarbeiters der Videothek. Dies kann als unangenehm empfunden werden. Der Kunde wird daran erinnert – dass noch etwas zurückgegeben werden muss. Dieser Prozess kann extrem belastend sein. Ignoriert man die Mahnung ist man nicht weiterhin sicher – die Probleme türmen sich auf.
Nach einer bestimmten Zeitspanne sieht die Situation so aus – die Forderung wird teurer oder führt möglicherweise zu einer Strafanzeige. Woraus der Kunde eine Unterschlagung oder Betrug vorgeworfen bekommt. Das muss der Kunde wissen. Die Strafe kann bis zu fünf Jahren Haft betragen. Ein drastisches starkes Mittel.
Zusätzlich wird die Videothek andere Wege der Vergütung suchen. Diese beinhalten nicht nur die Leihgebühren – eventuell kommt auch der Wiederbeschaffungswert des Spiels zur Sprache. Die Höhe dieser Gebühren kann stark variieren abhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Videothek. Ein Zeitraum von bis zu 120 Kalendertagen kann festgelegt sein, bevor die Rückgabe gefordert wird.
Die Informationen die aushilfreich sind – die Videotheken haben die Kontaktdaten ihrer Kunden. Das bedeutet ´ es gibt immer Möglichkeiten ` einen Kunden zu erreichen. Bei nicht erfolgter Rückgabe wird das Unternehmen darauf sehr ebendies achten. Die rechtlichen Konsequenzen sind klar, allerdings wie handhabt man die Rückgabe in der Praxis?
Ein Beispiel – eine Person denkt, das Spiel wäre verloren. In einem Umzug bleibt das gerne unentdeckt. Man könnte glauben: Dass keine Konsequenzen folgen. Das Gehirn muss sich daran erinnern – dass die AGB eine klare Rechtsprechung haben. Es gibt Gerichtsurteile; die den Verleihern Rückhalt geben. Die Leihgebühr kann nicht beliebig lange eingetrieben werden.
Die Pflicht zur Rückgabe und die Tragweite des Missachtens sind unverkennbar. Klar ist nur – um zumindest den rechtlichen Problemen zu entkommen, sollte man innerhalb der Fristen handeln. Andernfalls türmt sich die Verantwortung und die Videothek wird einen nicht so einfach vergessen. Um das Spielen weiterhin genießen zu können ist es ratsam, sich an die Fristen zu halten.
