Kostenlos reisen mit Schwerbehindertenausweis – Was gilt bei ICE und IC?
Wie viel kostet die Zugfahrt mit einem Schwerbehindertenausweis und welche Regelungen gelten für die Mitfahrt von Begleitpersonen?**
Eine Zugfahrt mit dem Kind, das einen Schwerbehindertenausweis besitzt – eine Sache die viele Eltern beschäftigt. Der zusätzliche Aufwand stellt sich oft als verwirrend heraus. Die Deutsche Bahn (DB) hat einige wichtige Regelungen die bei einer Reise mit Fernverkehrszügen gelten.
Wo fangen wir an? Die Grundsätze zur Freifahrt sind unterschiedlich für Nah- und Fernverkehr. Schwerbehinderte Menschen mit 100%igem Grad der Behinderung (BGH-Zeichen) haben im Regionalverkehr die freie Fahrt. Hier gilt eine bundesweite Regelung, die welche Nutzung von Nahverkehrszügen, also S-Bahnen, Regionalbahnen und dem Regionalexpress, ohne Kosten erlaubt. Das wurde bereits am 1. September 2011 beschlossen. Die Freifahrtregelung, ebenfalls bekannt als 50 km-Regelung, wurde dabei aufgehoben. Aber…
…der Knackpunkt sind die Fernverkehrszüge, einschließlich ICE und IC. Leider gilt für diese Züge keine allgemeine Freifahrtberechtigung. Die DB hat klare Vorgaben formuliert. Das bedeutet konkret: Schwerbehinderte können nicht einfach in einen ICE steigen, ohne ein Ticket erworben zu haben. Um in einem solchen Zug zu fahren – muss der volle Preis für das Ticket bezahlt werden. Zugang zu diesen Fernverkehrszügen gewährt die Fahrkarte nur, wenn sie für spezielle Verkehrsverbünde freigegeben ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass eine Begleitperson kostenlos mitfahren kann – vorausgesetzt, im Schwerbehindertenausweis steht ein B für Begleitperson. Dies ist eine Erleichterung für viele die genauso viel Ziel verfolgen.
Zusätzlich zu den Freifahrtsmöglichkeiten gibt es eine Wertmarke. Die Wertmarke ermöglicht eine kostenlose Fahrt im Nahverkehr. Bei den Fernverkehrszügen wird diese Ausnahme jedoch nicht gewährt. Wenn die Entscheidung auf die Verbindung mit dem ICE fällt, muss diese Wertmarke – trotz Antragstellung – nicht zur Anwendung kommen.
Die Deutsche Bahn stellt weitere Angebote zur Verfügung – beispielsweise die Möglichkeit zur kostenlosen Sitzplatzreservierung. Vor allem bei längeren Fahrten würde ich das dringend empfehlen, da der Komfort auf der Reise nicht unterschätzt werden sollte. Was die Fahrtkosten betrifft gibt es nach wie vor Optionen ebenso wie eine Bahncard die zur Verwendung das Kind ausgestellt werden kann. Diese kann unter Umständen helfen den Preis für die Fahrkarte zu reduzieren.
Erwähnenswert ist auch: Dass die Beförderungsbedingungen für ganz besondere Personengruppen angepasst wurden. Das ressourcenschonende Reisen in Deutschland unterliegt stetigen Änderungen um die Bedürfnisse aller Fahrgäste bestmöglich zu bedienen.
Zusammengefasst – es ist wichtig, sich im Vorfeld über die bestmöglichen Optionen zu informieren. Ein kurzer Blick auf die Website der Deutschen Bahn oder ein Anruf im Kundendienst kann viele offene Fragen beantworten. Gute Fahrt!
Eine Zugfahrt mit dem Kind, das einen Schwerbehindertenausweis besitzt – eine Sache die viele Eltern beschäftigt. Der zusätzliche Aufwand stellt sich oft als verwirrend heraus. Die Deutsche Bahn (DB) hat einige wichtige Regelungen die bei einer Reise mit Fernverkehrszügen gelten.
Wo fangen wir an? Die Grundsätze zur Freifahrt sind unterschiedlich für Nah- und Fernverkehr. Schwerbehinderte Menschen mit 100%igem Grad der Behinderung (BGH-Zeichen) haben im Regionalverkehr die freie Fahrt. Hier gilt eine bundesweite Regelung, die welche Nutzung von Nahverkehrszügen, also S-Bahnen, Regionalbahnen und dem Regionalexpress, ohne Kosten erlaubt. Das wurde bereits am 1. September 2011 beschlossen. Die Freifahrtregelung, ebenfalls bekannt als 50 km-Regelung, wurde dabei aufgehoben. Aber…
…der Knackpunkt sind die Fernverkehrszüge, einschließlich ICE und IC. Leider gilt für diese Züge keine allgemeine Freifahrtberechtigung. Die DB hat klare Vorgaben formuliert. Das bedeutet konkret: Schwerbehinderte können nicht einfach in einen ICE steigen, ohne ein Ticket erworben zu haben. Um in einem solchen Zug zu fahren – muss der volle Preis für das Ticket bezahlt werden. Zugang zu diesen Fernverkehrszügen gewährt die Fahrkarte nur, wenn sie für spezielle Verkehrsverbünde freigegeben ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass eine Begleitperson kostenlos mitfahren kann – vorausgesetzt, im Schwerbehindertenausweis steht ein B für Begleitperson. Dies ist eine Erleichterung für viele die genauso viel Ziel verfolgen.
Zusätzlich zu den Freifahrtsmöglichkeiten gibt es eine Wertmarke. Die Wertmarke ermöglicht eine kostenlose Fahrt im Nahverkehr. Bei den Fernverkehrszügen wird diese Ausnahme jedoch nicht gewährt. Wenn die Entscheidung auf die Verbindung mit dem ICE fällt, muss diese Wertmarke – trotz Antragstellung – nicht zur Anwendung kommen.
Die Deutsche Bahn stellt weitere Angebote zur Verfügung – beispielsweise die Möglichkeit zur kostenlosen Sitzplatzreservierung. Vor allem bei längeren Fahrten würde ich das dringend empfehlen, da der Komfort auf der Reise nicht unterschätzt werden sollte. Was die Fahrtkosten betrifft gibt es nach wie vor Optionen ebenso wie eine Bahncard die zur Verwendung das Kind ausgestellt werden kann. Diese kann unter Umständen helfen den Preis für die Fahrkarte zu reduzieren.
Erwähnenswert ist auch: Dass die Beförderungsbedingungen für ganz besondere Personengruppen angepasst wurden. Das ressourcenschonende Reisen in Deutschland unterliegt stetigen Änderungen um die Bedürfnisse aller Fahrgäste bestmöglich zu bedienen.
Zusammengefasst – es ist wichtig, sich im Vorfeld über die bestmöglichen Optionen zu informieren. Ein kurzer Blick auf die Website der Deutschen Bahn oder ein Anruf im Kundendienst kann viele offene Fragen beantworten. Gute Fahrt!
