Ist Maria Himmelfahrt ein Feiertag in Baden-Württemberg? Die Verwirrung um das Hochfest
Gilt Maria Himmelfahrt in Baden-Württemberg als Feiertag?
Am kommenden Montag steht das Fest Maria Himmelfahrt vor der Tür. Die große Frage ist: Ist dieser Tag ein Feiertag in Baden-Württemberg? Tatsächlich muss hierauf eine klare Antwort gegeben werden. Maria Himmelfahrt, das Fest der „Aufnahme Marias in den Himmel“ am 15. August ist in Baden-Württemberg kein arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag. So scheint es. Dies wird oft missverstanden und führt zu Verwirrungen.
In Bayern hingegen sieht die Regelung anders aus. Nur in den Städten und Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist Maria Himmelfahrt ein Feiertag. Beispielsweise in Würzburg wird dieser Tag als Feiertag begangen, während es in Nürnberg nicht der Fall ist. Diese Unterschiede können für Reisende und Angestellte ziemlich frustrant sein.
Es ist zu beachten, dass in den katholischen Kirchen in Baden-Württemberg dennoch festliche Gottesdienste stattfinden. Das ist eine Tradition – die viele Christen an diesem Tag lieben. Aber für die Arbeitnehmer gibt es eine wichtige Information: Katholische Beschäftigte können anfragen - und zwar ganz konkret darüber, dass sie am 15. August frei bekommen – ohne dass ihrem Urlaub abgezogen wird. Das gilt übrigens für jeden nicht-bundeseinheitlichen Feiertag in Deutschland. Zu diesen Festen zählen unter anderem Allerheiligen, Dreikönig und Fronleichnam die in Bundesländern wo sie keine Feiertage sind, nicht automatisch als arbeitsfreie Tage gelten.
Es ist interessant zu bemerken: Dass nur Bayern und das Saarland den 15. August als gesetzlichen Feiertag anerkennen. In anderen Ländern Europas, ebenso wie Österreich, Belgien und Italien ist der 15. August ein gesetzlicher Feiertag. So sieht man also – dass dieser Tag in verschiedenen Ländern unterschiedlich behandelt wird.
Zusammenfassend kann gesagt werden: In Baden-Württemberg wird Maria Himmelfahrt nicht als Feiertag gefeiert. Man muss sich also im Zweifel selbst um einen Flug kümmern – und das möglicherweise während eines Streiks der Fluglotsen. Wer sich darauf verlässt, einen arbeitsfreien Tag genießen zu können, wird enttäuscht sein. Nur in Bayern wird gesondert gefeiert.
In Bayern hingegen sieht die Regelung anders aus. Nur in den Städten und Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist Maria Himmelfahrt ein Feiertag. Beispielsweise in Würzburg wird dieser Tag als Feiertag begangen, während es in Nürnberg nicht der Fall ist. Diese Unterschiede können für Reisende und Angestellte ziemlich frustrant sein.
Es ist zu beachten, dass in den katholischen Kirchen in Baden-Württemberg dennoch festliche Gottesdienste stattfinden. Das ist eine Tradition – die viele Christen an diesem Tag lieben. Aber für die Arbeitnehmer gibt es eine wichtige Information: Katholische Beschäftigte können anfragen - und zwar ganz konkret darüber, dass sie am 15. August frei bekommen – ohne dass ihrem Urlaub abgezogen wird. Das gilt übrigens für jeden nicht-bundeseinheitlichen Feiertag in Deutschland. Zu diesen Festen zählen unter anderem Allerheiligen, Dreikönig und Fronleichnam die in Bundesländern wo sie keine Feiertage sind, nicht automatisch als arbeitsfreie Tage gelten.
Es ist interessant zu bemerken: Dass nur Bayern und das Saarland den 15. August als gesetzlichen Feiertag anerkennen. In anderen Ländern Europas, ebenso wie Österreich, Belgien und Italien ist der 15. August ein gesetzlicher Feiertag. So sieht man also – dass dieser Tag in verschiedenen Ländern unterschiedlich behandelt wird.
Zusammenfassend kann gesagt werden: In Baden-Württemberg wird Maria Himmelfahrt nicht als Feiertag gefeiert. Man muss sich also im Zweifel selbst um einen Flug kümmern – und das möglicherweise während eines Streiks der Fluglotsen. Wer sich darauf verlässt, einen arbeitsfreien Tag genießen zu können, wird enttäuscht sein. Nur in Bayern wird gesondert gefeiert.
