Welche gesetzlichen Regelungen gelten für das Fahren einer Simson Schwalbe mit einem Rollerführerschein?
Die Frage, ob man mit einer Simson Schwalbe legal 60 km/h fahren kann, wird oft gestellt. Besonders unter den Nostalgikern und Liebhabern der ikonischen Zweiräder scheint dies ein brennendes Thema zu sein. Der Gesetzgeber hat hier klare Regeln aufgestellt ´ die es wert sind ` beachtet zu werden.
Zunächst einmal ist die Simson Schwalbe ein wunderbares Beispiel für ostdeutsche Ingenieurskunst. Dieses Moped, welches in der DDR populär war ist in der Tat auf 60 km/h zugelassen. Die rechtlichen Grundlagen dafür stammen aus dem Einigungsvertrag und ebenfalls der Fahrerlaubnisverordnung. Ein wichtiges Datum spielt hierbei eine entscheidende Rolle: Fahrzeuge die vor dem 28․02.1992 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, dürfen diese Geschwindigkeitsgrenzen aufrechterhalten. Es gilt also die alte Regelung ´ welche den Mopedfahrern der DDR erlaubte ` mit diesen Fahrzeugen schneller unterwegs zu sein.
Nun zu den Details: Kleinkrafträder die nach DDR-Recht klassifiziert sind, haben das Privileg, auch heute noch in der ursprünglichen Geschwindigkeit von 60 km/h bewegt zu werden. Allerdings gilt das nur – wenn sie bis zum genannten Datum in Betrieb genommen wurden. Fahrzeuge die nach dem 31․12.2001 zugelassen wurden, finden sich in der Kategorie der „neuen Rechtslage“ und dürfen nur noch 45 km/h fahren. Die Regelung betrifft den Rahmen des Fahrzeugs. Wer also einen Oldtimer-Rahmen besitzt, kann in der Tat eine neue Simson zusammenbauen und die Geschwindigkeitsvorgaben aus der DDR nutzen.
Der Rollerführerschein um genauer zu sein der Führerschein der Klasse M, erlaubt es, mit einer Simson Schwalbe größerer Hubraumklasse zu fahren, sogar schneller als 45 km/h. Dies ist eine Ausnahme ´ die es ermöglicht ` die historische Geschwindigkeit zu nutzen. Doch Vorsicht – die rechtlichen Rahmenbedingungen hängen maßgeblich vom Hubraum ab. Fahrzeuge bis 50 ccm³ unterliegen strengeren Beschränkungen. Folgedessen sollte man bereits vor dem Kauf diesen Aspekt klarstellen.
Immer wieder hört man Geschichten von Leuten die mit ihren Simson Schwalben sogar Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h erreichen. Oft wird dabei ein Auge zugedrückt – insbesondere von der Polizei die wahrscheinlich auf die charmante Nostalgie und die Tradition schaut. Trotzdem ist es ratsam, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und das Fahrzeug ordnungsgemäß zu betreiben.
In der Summe ist es also möglich mit einem Rollerführerschein eine Simson Schwalbe zu fahren solange man die richtigen Voraussetzungen hinsichtlich Baujahr und Hubraum beachtet. Die Faszination für diese Roller bleibt ungebrochen und die Freiheit die sie bieten ist nicht nur historisch, allerdings auch heute noch von großer Relevanz. Wer sich gut informiert, hat die besten Voraussetzungen um im Straßenverkehr sicher und legal unterwegs zu sein.
Zunächst einmal ist die Simson Schwalbe ein wunderbares Beispiel für ostdeutsche Ingenieurskunst. Dieses Moped, welches in der DDR populär war ist in der Tat auf 60 km/h zugelassen. Die rechtlichen Grundlagen dafür stammen aus dem Einigungsvertrag und ebenfalls der Fahrerlaubnisverordnung. Ein wichtiges Datum spielt hierbei eine entscheidende Rolle: Fahrzeuge die vor dem 28․02.1992 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, dürfen diese Geschwindigkeitsgrenzen aufrechterhalten. Es gilt also die alte Regelung ´ welche den Mopedfahrern der DDR erlaubte ` mit diesen Fahrzeugen schneller unterwegs zu sein.
Nun zu den Details: Kleinkrafträder die nach DDR-Recht klassifiziert sind, haben das Privileg, auch heute noch in der ursprünglichen Geschwindigkeit von 60 km/h bewegt zu werden. Allerdings gilt das nur – wenn sie bis zum genannten Datum in Betrieb genommen wurden. Fahrzeuge die nach dem 31․12.2001 zugelassen wurden, finden sich in der Kategorie der „neuen Rechtslage“ und dürfen nur noch 45 km/h fahren. Die Regelung betrifft den Rahmen des Fahrzeugs. Wer also einen Oldtimer-Rahmen besitzt, kann in der Tat eine neue Simson zusammenbauen und die Geschwindigkeitsvorgaben aus der DDR nutzen.
Der Rollerführerschein um genauer zu sein der Führerschein der Klasse M, erlaubt es, mit einer Simson Schwalbe größerer Hubraumklasse zu fahren, sogar schneller als 45 km/h. Dies ist eine Ausnahme ´ die es ermöglicht ` die historische Geschwindigkeit zu nutzen. Doch Vorsicht – die rechtlichen Rahmenbedingungen hängen maßgeblich vom Hubraum ab. Fahrzeuge bis 50 ccm³ unterliegen strengeren Beschränkungen. Folgedessen sollte man bereits vor dem Kauf diesen Aspekt klarstellen.
Immer wieder hört man Geschichten von Leuten die mit ihren Simson Schwalben sogar Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h erreichen. Oft wird dabei ein Auge zugedrückt – insbesondere von der Polizei die wahrscheinlich auf die charmante Nostalgie und die Tradition schaut. Trotzdem ist es ratsam, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und das Fahrzeug ordnungsgemäß zu betreiben.
In der Summe ist es also möglich mit einem Rollerführerschein eine Simson Schwalbe zu fahren solange man die richtigen Voraussetzungen hinsichtlich Baujahr und Hubraum beachtet. Die Faszination für diese Roller bleibt ungebrochen und die Freiheit die sie bieten ist nicht nur historisch, allerdings auch heute noch von großer Relevanz. Wer sich gut informiert, hat die besten Voraussetzungen um im Straßenverkehr sicher und legal unterwegs zu sein.
