Fahrerlaubnis für Reise- und Linienbusse

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Darf ich einen Bus privat fahren, wenn ich die entsprechende Fahrerlaubnis habe?**

Führerscheine für Reise- und Linienbusse eröffnen viele Möglichkeiten freilich ist der Zugang nicht ohne Hürden. Man muss für die Fahrerlaubnis der Klasse D oder DE qualifiziert sein. Diese Klasse erlaubt das Fahren von Bussen mit weiterhin als acht Sitzplätzen. Das klingt einfach – allerdings hier verbergen sich einige wichtige Einschränkungen und Voraussetzungen.

Um einen Bus privat nutzen zu können muss man spezifische Verkehrsregeln und ebenfalls soziale Vorschriften beachten. Dabei ist Vorsicht geboten: Sobald Passagiere im Bus sitzen, wird die Fahrt schnell als gewerblich aufgefasst. Ein informeller „Beitrag“ für Spritkosten kann als Geschäftsoperation interpretiert werden. Ein Fahrer ´ der einen solchen Verdacht auf sich zieht ` muss die Grundqualifikation vorweisen. Diese kann man regulär oder aber durch eine beschleunigte IHK-Prüfung erwerben. Alle fünf Jahre ist die Qualifikation erneut zu aktualisieren – dies geschieht durch eine 35-stündige Nachschulung. Zudem sind regelmäßige ärztliche und augenärztliche Untersuchungen unabdingbar.

Wenn wir von gewerblichen Fahrten sprechen, kommen zusätzliche Anforderungen ins Spiel wie der Nachweis eines Gewerbescheins das Ablegen einer Sachkundeprüfung das Erlangen einer Lizenz und auch der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der bürokratische Aufwand ahmt oft einen Labyrinthlauf nach.

Familienausflüge oder Einkaufstouren mit Freunden sind oft unproblematisch. Sie fallen unter die private Nutzung solange die Mitfahrer keine fremden Passagiere sind. Jedoch fungiert man schnell im Graubereich, wenn eine Gruppe von Menschen die nicht zur eigenen Familie gehört, gegen eine kleine Gebühr mitfahren möchte. Der Verdacht von gewerblichen Fahrten könnte dann zu Problemen führen.

Linienbusse werden auf öffentliche Ausschreibungen vergeben. Ein einfacher Linienbetrieb darf nicht ohne Genehmigung eröffnet werden. Bei Reisebussen verhält es sich etwas flexibler. Sie dürfen eigenständig gefahren werden wenn alles korrekt angemeldet ist oder man für einen Reiseunternehmer tätig ist.

Um zusammenzufassen: besitzt man die entsprechende Fahrerlaubnis, hat man tatsächlich die Möglichkeit, Reise- und Linienbusse privat zu fahren. Es ist jedoch zwingend erforderlich, sich über die Sozialvorschriften und Verkehrsregeln im Klaren zu sein, denn der schmale Grat zwischen privat und gewerblich kann schnell überschritten werden. Im besten Fall klärt man im Vorfeld alle Fragen durch seriöse Quellen und vermeidet so potenzielle Probleme.






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