Die Grenzen der Werbung im Rundfunk: Ein klarer Überblick
Wie lange darf Werbung im Fernsehen und Radio maximal dauern?
Im heutigen Fernsehen – und ebenfalls im 📻 – erleben Zuschauer und Hörer oft, dass ihnen Werbeblöcke ins Konzept grätschen. So ist die Frage, ebenso wie lange eigentlich Werbung dauern darf, von großer Bedeutung. Die Antwort darauf ist klar geregelt – der Rundfunkstaatsvertrag gibt hier die Spielregeln vor.
In der Tat wird Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk strengen Richtlinien unterworfen. Die Programme von ARD und ZDF zeigen beispielsweise Werbung nur von Montag bis Samstag – und das nur bis 20:00 Uhr. Darüber hinaus ist in den dritten Programmen der ARD und ZDF und auch in einer Vielzahl von weiteren überregionalen Programmen Werbung vollkommen ausgeschlossen. Diese Regelungen zielen darauf ab – die Werbeexposition zu begrenzen und ein qualitativ hochwertiges Programm zu gewährleisten.
Was die maximalen Dauergrenzen der Werbung betrifft, gelten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einige wichtige Bestimmungen. Durchschnittlich darf die Werbung werktäglich maximal 20 Minuten dauern. Über einen Zeitraum von einer Stunde darf Werbung dabei jedoch nicht weiterhin als 20% der Gesamtzeit einnehmen. Es gibt auch spezielle Einschränkungen für Unterbrecherwerbung. Diese ist nur während der Pausen von Veranstaltungen oder Sendungen erlaubt die eine Länge von über 45 Minuten aufweisen. Dabei bleibt zu beachten: Gottesdienste sowie Kindersendungen dürfen niemals unterbrochen werden.
Im Gegensatz dazu gilt für den privaten Rundfunk eine weitreichendere Regelung. Die Werbung darf in einem viel größeren Umfang gesendet werden. Unterbrecherwerbung ist auch hier ein gängiges Mittel. Zwischen zwei Unterbrechungen müssen jedoch mindestens 20 Minuten liegen. Wenn wir beispielsweise eine Kinosendung betrachten – etwa einen Blockbuster – dann wird diese wenn sie länger als 45 Minuten läuft einmal unterbrochen. Eine zusätzliche Unterbrechung ist zulässig wenn die Sendezeit um mindestens 20 Minuten über die ersten 45 Minuten hinausgeht.
Um das Ganze noch etwas komplexer zu gestalten, können Nachrichtensendungen, Sendungen mit politischem Inhalt, Dokumentationen sowie religiöse Programme die weniger als 30 Minuten andauern, ähnlich wie nicht durch Werbung oder Teleshopping unterbrochen werden. Auch hier bleibt der Anteil von Werbespots der 15% der täglichen Sendezeit nicht überschreiten darf, ein zentrales Thema. Innerhalb einer Stunde sind sogar nur 20% maximal erlaubt um die Zuschauer nicht zu überfrachten.
Aktuelle Statistiken zeigen: Dass Werbung auch variabel gestaltet werden kann. So kann Werbung in einem Fernsehblock zwischen 5 und 10 Minuten dauern. Daraus ergibt sich, dass innerhalb einer Stunde – betrachtet man die durchschnittliche Länge einer Fernsehsendung – auch bis zu 20 Minuten Werbung möglich sind. Neueste Berichte belegen, dass dies vor allem bei großen Blockbustern häufig der Fall ist.
Momentan kommen wir zu der überraschenden Erkenntnis: Trotz der strengen Regulierung gibt es immer noch keine festen Begrenzungen die Werbung auf ein einheitliches Format beschränken. Werbung bleibt ein Spiel zwischen Effizienz und Zuschauerbindung.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Die Werbegesetze im Rundfunk sind komplex, variieren je nach Art des Rundfunks und versuchen letztlich, den Zuschauer nicht übermäßig zu belasten, während gleichzeitig Werbeeinnahmen generiert werden. Marken und Unternehmen müssen sich also ständig mit diesen Regelungen auseinandersetzen.
In der Tat wird Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk strengen Richtlinien unterworfen. Die Programme von ARD und ZDF zeigen beispielsweise Werbung nur von Montag bis Samstag – und das nur bis 20:00 Uhr. Darüber hinaus ist in den dritten Programmen der ARD und ZDF und auch in einer Vielzahl von weiteren überregionalen Programmen Werbung vollkommen ausgeschlossen. Diese Regelungen zielen darauf ab – die Werbeexposition zu begrenzen und ein qualitativ hochwertiges Programm zu gewährleisten.
Was die maximalen Dauergrenzen der Werbung betrifft, gelten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einige wichtige Bestimmungen. Durchschnittlich darf die Werbung werktäglich maximal 20 Minuten dauern. Über einen Zeitraum von einer Stunde darf Werbung dabei jedoch nicht weiterhin als 20% der Gesamtzeit einnehmen. Es gibt auch spezielle Einschränkungen für Unterbrecherwerbung. Diese ist nur während der Pausen von Veranstaltungen oder Sendungen erlaubt die eine Länge von über 45 Minuten aufweisen. Dabei bleibt zu beachten: Gottesdienste sowie Kindersendungen dürfen niemals unterbrochen werden.
Im Gegensatz dazu gilt für den privaten Rundfunk eine weitreichendere Regelung. Die Werbung darf in einem viel größeren Umfang gesendet werden. Unterbrecherwerbung ist auch hier ein gängiges Mittel. Zwischen zwei Unterbrechungen müssen jedoch mindestens 20 Minuten liegen. Wenn wir beispielsweise eine Kinosendung betrachten – etwa einen Blockbuster – dann wird diese wenn sie länger als 45 Minuten läuft einmal unterbrochen. Eine zusätzliche Unterbrechung ist zulässig wenn die Sendezeit um mindestens 20 Minuten über die ersten 45 Minuten hinausgeht.
Um das Ganze noch etwas komplexer zu gestalten, können Nachrichtensendungen, Sendungen mit politischem Inhalt, Dokumentationen sowie religiöse Programme die weniger als 30 Minuten andauern, ähnlich wie nicht durch Werbung oder Teleshopping unterbrochen werden. Auch hier bleibt der Anteil von Werbespots der 15% der täglichen Sendezeit nicht überschreiten darf, ein zentrales Thema. Innerhalb einer Stunde sind sogar nur 20% maximal erlaubt um die Zuschauer nicht zu überfrachten.
Aktuelle Statistiken zeigen: Dass Werbung auch variabel gestaltet werden kann. So kann Werbung in einem Fernsehblock zwischen 5 und 10 Minuten dauern. Daraus ergibt sich, dass innerhalb einer Stunde – betrachtet man die durchschnittliche Länge einer Fernsehsendung – auch bis zu 20 Minuten Werbung möglich sind. Neueste Berichte belegen, dass dies vor allem bei großen Blockbustern häufig der Fall ist.
Momentan kommen wir zu der überraschenden Erkenntnis: Trotz der strengen Regulierung gibt es immer noch keine festen Begrenzungen die Werbung auf ein einheitliches Format beschränken. Werbung bleibt ein Spiel zwischen Effizienz und Zuschauerbindung.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Die Werbegesetze im Rundfunk sind komplex, variieren je nach Art des Rundfunks und versuchen letztlich, den Zuschauer nicht übermäßig zu belasten, während gleichzeitig Werbeeinnahmen generiert werden. Marken und Unternehmen müssen sich also ständig mit diesen Regelungen auseinandersetzen.