Warum werden FSK 18 Horror Filme in Deutschland nur geschnitten verkauft?
Warum werden FSK 18 Horrorfilme in Deutschland zumeist nur in geschnittener Form verkauft?
In Deutschland gibt es bei Horrorfilmen eine bedeutsame Regelung die viele Filmfans betrifft. Oft sind diese Filme ´ eigentlich ab 18 Jahren freigegeben ` nur in gekürzter Fassung erhältlich. Dies hat mehrere tiefgreifende Ursachen. In erster Linie steht hier das deutsche Jugendschutzgesetz im Mittelpunkt. Es regelt streng – welche Inhalte für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Ziel ist es; diese Zielgruppen vor potenziell schädlichen Inhalten zu bewahren.
Zudem spielt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine maßgebliche Rolle. Diese Institution kümmert sich um die Altersfreigaben. Die FSK hat festgelegte Kriterien und Richtlinien für die Filmbewertung. Ein Horrorfilm kann die FSK 18-Freigabe erhalten, wenn er Gewaltszenen zeigt die speziell für jüngere Zuschauer problematisch sind. Bestimmte Szenen können jedoch als zu explizit erachtet werden. Dadurch ist es notwendig ´ diese zu kürzen ` um die Freigabe nicht zu gefährden.
Das steht in direktem Zusammenhang mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Diese Behörde hat weitreichende Befugnisse. Sie kann Filme indizieren oder sogar beschlagnahmen wenn sie als gefährdend für Jugendliche wahrgenommen werden. Das hat weitreichende Konsequenzen. Indizierte Medien dürfen weder beworben noch öffentlich gezeigt werden. Dies macht die Vermarktung fast unmöglich. Eine Lösung besteht darin ´ eine geschnittene Version auf den Markt zu bringen ` die dennoch eine Freigabe ab 18 erhält.
Allerdings: Es gibt ebenfalls Ausnahmen. Nicht jeder Horrorfilm ist automatisch geschnitten. Einige erhalten die Freigabe ohne Cuts. Andere Filme werden als "beschlagnahmungsgefährdet" eingestuft. Das bedeutet – dass ihr Verkauf in Deutschland unter Umständen verboten ist. Oft ist es möglich, ungeschnittene Versionen in Ländern wie Österreich oder der Schweiz zu bekommen. Diese Lücken im System sind für viele Filmfans ein Grund zur Hoffnung.
Ein praktischer Tipp für alle die an ungeschnittenen Versionen interessiert sind: Vor dem Kauf sollte auf Schnittberichte.com nachgeschaut werden. Diese Plattform gibt Aufschluss über zensiertes Material. Man kann prüfen welche Versionen tatsächlich geschnitten sind. Auch in Netzwerken wie Facebook Marketplace oder auf Flohmärkten sucht man gelegentlich nach ungeschnittenen Filmen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Zensur von Horrorfilmen in Deutschland ist verwoben mit den strengen Regeln des Jugendschutzes und den Bewertungskriterien der FSK. Eine Schnittversion ermöglicht es den Filmemachern die geforderte Freigabe ab 18 zu erlangen und ihre Werke trotz der Zensur auf dem Markt anzubieten. Dies ist ein zweischneidiges Schwert das sowie die Kreativität der Filmemacher einschränkt als auch den Zugang zu Kunstwerken für die Zuschauer beeinflusst.
Zudem spielt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine maßgebliche Rolle. Diese Institution kümmert sich um die Altersfreigaben. Die FSK hat festgelegte Kriterien und Richtlinien für die Filmbewertung. Ein Horrorfilm kann die FSK 18-Freigabe erhalten, wenn er Gewaltszenen zeigt die speziell für jüngere Zuschauer problematisch sind. Bestimmte Szenen können jedoch als zu explizit erachtet werden. Dadurch ist es notwendig ´ diese zu kürzen ` um die Freigabe nicht zu gefährden.
Das steht in direktem Zusammenhang mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Diese Behörde hat weitreichende Befugnisse. Sie kann Filme indizieren oder sogar beschlagnahmen wenn sie als gefährdend für Jugendliche wahrgenommen werden. Das hat weitreichende Konsequenzen. Indizierte Medien dürfen weder beworben noch öffentlich gezeigt werden. Dies macht die Vermarktung fast unmöglich. Eine Lösung besteht darin ´ eine geschnittene Version auf den Markt zu bringen ` die dennoch eine Freigabe ab 18 erhält.
Allerdings: Es gibt ebenfalls Ausnahmen. Nicht jeder Horrorfilm ist automatisch geschnitten. Einige erhalten die Freigabe ohne Cuts. Andere Filme werden als "beschlagnahmungsgefährdet" eingestuft. Das bedeutet – dass ihr Verkauf in Deutschland unter Umständen verboten ist. Oft ist es möglich, ungeschnittene Versionen in Ländern wie Österreich oder der Schweiz zu bekommen. Diese Lücken im System sind für viele Filmfans ein Grund zur Hoffnung.
Ein praktischer Tipp für alle die an ungeschnittenen Versionen interessiert sind: Vor dem Kauf sollte auf Schnittberichte.com nachgeschaut werden. Diese Plattform gibt Aufschluss über zensiertes Material. Man kann prüfen welche Versionen tatsächlich geschnitten sind. Auch in Netzwerken wie Facebook Marketplace oder auf Flohmärkten sucht man gelegentlich nach ungeschnittenen Filmen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Zensur von Horrorfilmen in Deutschland ist verwoben mit den strengen Regeln des Jugendschutzes und den Bewertungskriterien der FSK. Eine Schnittversion ermöglicht es den Filmemachern die geforderte Freigabe ab 18 zu erlangen und ihre Werke trotz der Zensur auf dem Markt anzubieten. Dies ist ein zweischneidiges Schwert das sowie die Kreativität der Filmemacher einschränkt als auch den Zugang zu Kunstwerken für die Zuschauer beeinflusst.