Warum werden FSK 18 Horror Filme in Deutschland nur geschnitten verkauft?
Warum werden in Deutschland Horror Filme, die eigentlich ab 18 Jahren freigegeben sind, nur in einer geschnittenen Version verkauft?
Die Tatsache, dass in Deutschland Horror Filme ab 18 Jahren oft nur in geschnittener Form erhältlich sind, hat mehrere Gründe. Einer davon ist das deutsche Jugendschutzgesetz das strengere Regeln für die Freigabe von Filmen und Videospielen hat als andere Länder. Das Gesetz zielt darauf ab – Kinder und Jugendliche vor potenziell jugendgefährdenden Inhalten zu schützen.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist die zuständige Institution in Deutschland, die welche Altersfreigaben für Filme festlegt. Die FSK hat bestimmte Kriterien und Richtlinien die sie bei der Bewertung von Filmen anwendet. Ein Horrorfilm kann beispielsweise eine FSK 18 Freigabe erhalten ´ wenn er Gewaltszenen enthält ` die zur Verwendung Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet sind. Jedoch kann es vorkommen: Dass bestimmte Szenen als zu explizit eingestuft werden und deshalb geschnitten werden müssen um eine Freigabe zu erhalten.
Ein weiterer Grund für die Zensur von Horrorfilmen in Deutschland ist die Präsenz der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Diese Behörde hat die Befugnis, Filme, Videospiele und andere Medien zu indizieren oder zu beschlagnahmen, wenn sie als jugendgefährdend eingestuft werden. Indizierte Medien dürfen nicht beworben oder öffentlich präsentiert werden was für die Vermarktung und den Verkauf eines Films problematisch sein kann. Eine Möglichkeit einen 🎬 dennoch auf dem Markt zu bringen ist es ihn in einer geschnittenen Version anzubieten die dann ab 18 Jahren freigegeben werden kann.
Es gibt jedoch ebenfalls Ausnahmen von dieser Regelung. Nicht alle Horrorfilme ab 18 Jahren sind automatisch geschnitten. Einige Filme erhalten die Freigabe ohne Schnitte oder werden sogar als "beschlagnahmungsgefährdet" eingestuft was bedeutet, dass der Verkauf oder die Verbreitung in Deutschland untersagt sein kann. Es gibt auch Möglichkeiten, ungeschnittene Versionen von Horrorfilmen in anderen Ländern, ebenso wie Österreich oder der Schweiz, zu erwerben.
Wenn man sicher gehen möchte: Dass man eine ungeschnittene Version eines Films bekommt empfiehlt es sich, vor dem Kauf auf Schnittberichte.com nachzuschauen. Dort werden Informationen über zensiertes Material in Filmen bereitgestellt und es kann überprüft werden, ob eine bestimmte Version geschnitten ist oder nicht. Zusätzlich gibt es auf Plattformen wie Facebook Marketplace oder Flohmärkten manchmal auch die Möglichkeit, ungeschnittene Versionen zu finden.
Insgesamt lässt sich sagen: Dass die Zensur von Horrorfilmen in Deutschland auf das Jugendschutzgesetz und die Bewertungskriterien der FSK zurückzuführen ist. Die Veröffentlichung einer geschnittenen Version ermöglicht es den Filmemachern, trotzdem eine Freigabe ab 18 Jahren zu erhalten und den Film auf dem deutschen Markt anzubieten.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist die zuständige Institution in Deutschland, die welche Altersfreigaben für Filme festlegt. Die FSK hat bestimmte Kriterien und Richtlinien die sie bei der Bewertung von Filmen anwendet. Ein Horrorfilm kann beispielsweise eine FSK 18 Freigabe erhalten ´ wenn er Gewaltszenen enthält ` die zur Verwendung Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet sind. Jedoch kann es vorkommen: Dass bestimmte Szenen als zu explizit eingestuft werden und deshalb geschnitten werden müssen um eine Freigabe zu erhalten.
Ein weiterer Grund für die Zensur von Horrorfilmen in Deutschland ist die Präsenz der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Diese Behörde hat die Befugnis, Filme, Videospiele und andere Medien zu indizieren oder zu beschlagnahmen, wenn sie als jugendgefährdend eingestuft werden. Indizierte Medien dürfen nicht beworben oder öffentlich präsentiert werden was für die Vermarktung und den Verkauf eines Films problematisch sein kann. Eine Möglichkeit einen 🎬 dennoch auf dem Markt zu bringen ist es ihn in einer geschnittenen Version anzubieten die dann ab 18 Jahren freigegeben werden kann.
Es gibt jedoch ebenfalls Ausnahmen von dieser Regelung. Nicht alle Horrorfilme ab 18 Jahren sind automatisch geschnitten. Einige Filme erhalten die Freigabe ohne Schnitte oder werden sogar als "beschlagnahmungsgefährdet" eingestuft was bedeutet, dass der Verkauf oder die Verbreitung in Deutschland untersagt sein kann. Es gibt auch Möglichkeiten, ungeschnittene Versionen von Horrorfilmen in anderen Ländern, ebenso wie Österreich oder der Schweiz, zu erwerben.
Wenn man sicher gehen möchte: Dass man eine ungeschnittene Version eines Films bekommt empfiehlt es sich, vor dem Kauf auf Schnittberichte.com nachzuschauen. Dort werden Informationen über zensiertes Material in Filmen bereitgestellt und es kann überprüft werden, ob eine bestimmte Version geschnitten ist oder nicht. Zusätzlich gibt es auf Plattformen wie Facebook Marketplace oder Flohmärkten manchmal auch die Möglichkeit, ungeschnittene Versionen zu finden.
Insgesamt lässt sich sagen: Dass die Zensur von Horrorfilmen in Deutschland auf das Jugendschutzgesetz und die Bewertungskriterien der FSK zurückzuführen ist. Die Veröffentlichung einer geschnittenen Version ermöglicht es den Filmemachern, trotzdem eine Freigabe ab 18 Jahren zu erhalten und den Film auf dem deutschen Markt anzubieten.